Respiratorisches Synzytial-VirusSäuglinge mit RSV: Klinikaufenthalte rasant gestiegen

Hochgerechnet auf alle in Deutschland lebenden Kinder mussten im Winter 2022 rund 17.000 unter Einjährige wegen einer RSV-Infektion im Krankenhaus behandelt werden. Die Zahl ist damit deutlich gestiegen.

Die Zahl der RSV-Behandlungen auf Intensivstationen hat sich bei Kleinkindern vervierfacht.

Die Zahl der Klinikbehandlungen von Neugeborenen und Säuglingen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist drastisch gestiegen: Sie lag im vierten Quartal 2022 fünfmal höher als im gleichen Zeitraum 2018.

Hochgerechnet auf alle in Deutschland lebenden Kinder mussten im Winter 2022 rund 17.000 unter Einjährige im Krankenhaus behandelt werden.

Das zeigt eine repräsentative DAK-Sonderanalyse des Kinder- und Jugendreports. Für diese untersuchten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Vandage und der Uni Bielefeld Abrechnungsdaten von rund 786.000 Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind (2017-2022). Die Zahl der Behandlungen auf Intensivstationen hat sich demnach vervierfacht.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.