Neue EU-RegelungKein Amalgam mehr für Kinder und Schwangere

Amalgam gilt in der Zahnmedizin als langlebiger und günstiger Füllstoff, der umfangreich getestet ist. Doch das enthaltene giftige Quecksilber sorgt immer wieder für Debatten. Jetzt handelt die EU.

Berlin. Zahnärzte sollen bei Kindern und Schwangeren vom 1. Juli an nur noch in absoluten Ausnahmen den quecksilberhaltigen Füllstoff Amalgam einsetzen. Das sieht eine EU-Regelung vor. Die Folge sei, dass bei gesetzlich Versicherten unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen regelmäßig ein alternatives Füllmaterial gewählt werden müsse, erklärt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Vorfeld. “Der Versicherte muss sich dabei immer auch für eine zuzahlungsfreie Versorgung entscheiden können.”

Statt Amalgam könne im Bereich der Seitenzähne zum Beispiel eine Kunststofffüllung zum Einsatz kommen, wie sie bislang etwa bei Amalgam-Allergikern verwendet wurde, hieß es. Eine bestehende Sonderregelung für Amalgam-Allergiker sei erweitert und eine neue Abrechnungsziffer geschaffen worden. Der Zahnarzt müsse von Fall zu Fall prüfen, welches Material er verwenden könne.

Der Einsatz von Amalgam ist Experten zufolge in Deutschland ohnehin seit Jahren rückläufig – auch weil Patienten zahnfarbene Füllungen bevorzugen. Amalgam-Füllungen sehen hingegen metallisch aus.

In einem Positionspapier der Bundeszahnärztekammer von 2017 hieß es, dass die neuen EU-Regelungen in weiten Teilen der in Deutschland gültigen Rechtslage entsprächen. Es gibt allerdings keine Daten dazu, wie oft Amalgam tatsächlich noch verwendet wird. Nach KZBV-Schätzungen haben Amalgamfüllungen einen Anteil von etwa 30 Prozent am Gesamtbestand aller vorhandenen Füllungen.

Die EU verfolgt das Ziel, die Quecksilber-Nutzung einzudämmen. Zwar werden Amalgam-Füllungen für Patienten für ungefährlich gehalten. Kritiker wecken aber immer wieder Zweifel. Vor allem verweisen sie auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung, der Entsorgung und bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette kommen und sich letztlich im Körper anreichern.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.