Köln. Kinderärzte in Nordrhein-Westfalen haben die Vorgaben des Landes zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kita-Kindern kritisiert. Die bisherige Anweisung des Familienministeriums zu diesem Thema sei nicht praktikabel und blockiere bei den Ärzten Zeit für „sinnvolle normale medizinische Tätigkeiten“, teilte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) am Freitag mit.
In einer „Handreichung für die Kita-Betreuung“ des Familienministeriums heißt es: „Kinder dürfen generell nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich.“ Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion oder bei Covid-19-Symptomen müsse vor der weiteren Kita-Betreuung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
„Die Befolgung der Vorgaben würde bedeuten, dass in Zukunft jeder noch so kleine Infekt oder jedes kleine „Wehwehchen“ eine Vorstellung beim Kinder- und Jugendarzt nach sich ziehen würde“, kritisierten die BVKJ-Landesverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein. „Kein Kind, das einmal hustet, geringe Temperaturerhöhungen hat oder dessen Nase läuft, etwa wegen einer bereits bekannten Pollenallergie, käme mehr ohne ärztliches Attest aus. Das können und wollen wir so nicht leisten.“
Die zuständigen Behörden müssten deshalb umgehend ein umsetzbares Konzept vorlegen und dieses mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten abstimmen.