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Zentrales MonitoringG-BA prüft Telemedizin für Patienten mit Herzschwäche

Auf Antrag der Krankenkassen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März Beratungen für ein neues telemedizinisches Behandlungsprogramm für Patienten mit einer schweren Herzschwäche eingeleitet. Die Nutzenbewertung ist notwendig, um das Verfahren künftig möglicherweise als ambulante GKV-Leistung anbieten zu können.

Im “Telemonitoring-basierten Management von Patienten mit Herzschwäche” werden Vitalparameter kontinuierlich erfasst und ausgewertet: So messen die Patienten täglich bestimmte Körperfunktionen wie Blutdruck, Sauerstoffkonzentration im Blut und Gewicht. Diese Werte werden über eine gesicherte Mobilfunk-Verbindung an ein Telemedizinzentrum übertragen und dort zunächst von Computern ausgewertet. Bei auffälligen Befunden werden sofort Experten im Zentrum sowie die behandelnden niedergelassenen Hausärzte und Kardiologen benachrichtigt.

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