Covid-ImpfempfehlungenSTIKO: Booster für 5-11-Jährige mit Vorerkrankungen

In den aktualisierten und jetzt veröffentlichten Corona-Impfempfehlungen rät die Ständige Impfkommission zur Auffrischungsimpfung bei 5-11-jährigen Kindern mit Vorerkrankungen.

Corona-Impfung: Neue Empfehlungen gibt es unter anderem für vorerkrankte Kinder.

Berlin. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für 5- bis 11-jährige Kinder, die aufgrund von Vorerkrankungen ein höheres Risiko für einen schweren Covid-Verlauf haben, nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung mit der Biontech/Pfizer-Vakzine. Diese sollte frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung verabreicht werden.

Kinder mit Immundefizienz sollten die erste Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur Grundimmunisierung erhalten. Für diese Kinder ist zudem eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.

Dies geht aus der gerade veröffentlichten 18. Aktualisierung der Covid-Impfempfehlungen hervor. Darin rät die STIKO zudem zu einer zweiten Auffrischungsimpfung für Risikogruppen und empfiehlt die proteinbasierte Vakzine Nuvaxovid des Herstellers Nuvovax zur Grundimmunisierung bei Personen ab 18 Jahren (wir berichteten).

red

Quelle: Mitteilung der STIKO

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.