Neue EmpfehlungPertussis-Impfung nun für Schwangere

Schwangere haben künftig Anspruch auf eine Keuchhusten-Impfung. Die Kosten müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen.

Gesetzlich versicherte Schwangere haben künftig Anspruch auf eine Pertussis-Impfung zum Schutz ihres Neugeborenen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende, Ende März veröffentlichte überarbeitete Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt. Die bisherige Empfehlung richtete sich an Frauen im gebärfähigen Alter, nicht an Schwangere selbst. Nach Vorliegen neuer Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration bei Schwangeren rät die STIKO nun jedoch zu einer Impfung zu Beginn des dritten Trimenons; bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte ins zweite Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorherigen Pertussis-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.

Zusätzlich haben auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern einen Leistungsanspruch. Vorausgesetzt sie wurden in den vergangenen zehn Jahren nicht gegen Keuchhusten geimpft – sie sollten diese dann bis vier Wochen vor der Geburt auffrischen.

Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, mit einem oft schweren Verlauf. Eine Impfung ist erst ab dem Alter von zwei Monaten möglich, und erst nach zwei bis drei Impfstoffdosen wird ein ausreichender Schutz aufgebaut.

Quelle: Epidemiologisches Bulletin 13/2020 (www.hausarzt.link/2E5f3), G-BA

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.