Corona-Impfung Nachträge im EU-Impfzertifikat freiwillig und mit Vergütung

Wenn das EU-weite Impfzertifikat kommt, sind Millionen Corona-Impfungen nachzutragen. Hausärztinnen und Hausärzte können, aber müssen sich nicht beteiligen. Hausärztechef Ulrich Weigeldt zweifelt indes daran, dass das digitale Impfzertifikat bis zur Urlaubssaison verfügbar sein wird.

Impfausweis auf dem Smartphone? Das soll schon bald Realität sein.

Hausärztinnen und Hausärzte sollen künftig Nachweise über Corona-Impfungen im digitalen Impfpass oder dem geplanten EU-weiten Impfzertifikat nachtragen – jedoch nicht als Pflicht, sondern freiwillig und mit Vergütung dieser Leistung. „Der Aufwand soll vergütet werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag (21. Mai) vor der Bundespressekonferenz. Schließlich seien damit Prüfaufgaben verbunden.

Vor den rund 60.000 Praxen und 20.000 Apotheken, die die Dokumentation gemeinsam nachpflegen sollen, liegt ein ganzer Berg an Arbeit: Rund zehn Millionen Menschen sind bereits zweimal gegen Covid-19 geimpft. Bis der digitale Impfpass der Europäischen Union einsatzbereit ist, werden voraussichtlich weitere Millionen dazukommen. Schon heute arbeiten viele Praxen an der Belastungsgrenze, weshalb viele Hausärztinnen und Hausärzte die neuen bürokratischen Leistungen scharf kritisiert haben.

„Die Hausarztpraxen sind mehr und mehr am Limit, insbesondere die Mitarbeitenden sind ausgebrannt vom stetigen Klingeln der Telefone, den unzähligen Mails und Diskussionen, die mit der plötzlichen Aufhebung der Priorisierung bei noch knapper Impfstoffmenge weiter zunehmen werden. Jeglicher zusätzliche Aufwand ist definitiv zu viel. Wir sind Hausärzte und nicht das Passamt! Man kann uns neben der Patientenversorgung, den Impfungen und den Testungen nicht noch mehr aufbürden“, ermahnte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Hausärzteverbands.

Wichtig: Eine Pflicht für Ärztinnen und Ärzte, in den gelben Impfausweisen und künftig in den digitalen Impfzertifikaten der Europäischen Union nachträglich Impfungen gegen Corona zu bestätigen, soll es nicht geben.

Hausärztechef zweifelt an Startdatum

Spahn verwies darauf, dass Reisen weltweit mit dem Gelben Impfpass möglich sei. Das digitale Impfzertifikat, auf das sich die 27 EU-Länder und das Europaparlament in der Nacht auf Freitag geeinigt haben, gilt vorerst nur in den Ländern der Union. Das digitale EU-Zertifikat wird voraussichtlich im Laufe des Junis an den Start gehen. Es benötige eine „Rückkoppelung mit der Telematik-Infrastruktur“ (TI) des Gesundheitssystems, hieß es am Freitag.

Gegenüber der Augsburger Allgemeinen sagte Weigeldt am Freitag (21. Mai), dass wenig darauf hin deute, dass der Ausweis zu Beginn der Reisesaison im Sommer flächendeckend verfügbar sein werde. “Da darf man mit Blick auf bürokratische Vorgaben und weitere leidvolle Verkomplizierungen schon Zweifel haben, ob den vollmundigen Ankündigungen dann auch zeitnah Taten folgen werden”, so Weigeldt.

Auch Genesene haben (zeitweise) Anspruch auf das Zertifikat

Dazu kommt eine in die Millionen gehende Zahl von Genesenen, die zumindest zeitweise Anspruch auf die Bescheinigung der durchgemachten Covid-Infektion haben. Für ihre Nachweise soll nun technisch das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor, die der Bundestag am späten Donnerstagabend (20. Mai) beschlossen hat. Nach den ursprünglichen Plänen der Koalition hätten auch sie ihre Nachweise in Arztpraxen abholen sollen.

Davon ist der Gesetzgeber auf den letzten Metern abgerückt, um die ohnehin stark belasteten Praxen nicht noch weiter zu fordern.

“Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt”

Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen erinnerte an die hohe Belastung in den Arztpraxen. Umso wichtiger sei es nun, die Praxen durch den geplanten Impfausweis nicht noch zusätzlich zu belasten.

“Es ist den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und deren Teams nicht zuzumuten, solche Nachweise nachträglich für Millionen bereits geimpfter Menschen auszustellen. Mal abgesehen von der schieren Menge: Wie soll ein Arzt denn überprüfen können, ob die vorgelegten Angaben fremder Personen korrekt sind?“,  ergänzte Dr. Stephan Hofmeister, hausärztlicher Vorstand der KBV.

 

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.