Selbstbestimmtes SterbenLeserbriefe HA 02/2022

In dieser Ausgabe äußern sich Leser über Hilfe bei der Selbsttötung und ob Sars-CoV-2-Genesene von einer Boosterung profitieren.

Selbstbestimmtes Sterben

Betreff: “Wenn ein Patient nach Hilfe bei der Selbsttötung fragt”, HA19 vom 20.11.21, S. 55 ff.

Das klare Statement aus Karlsruhe begrüße ich! Zur Menschenwürde gehören selbstbestimmtes Leben und damit auch Sterben. Unbeteiligte sollten sich zurückhalten und schlichtweg akzeptieren, dass manche Menschen es nicht als lebenswert empfinden, durch einen Schlaganfall gelähmt und inkontinent, ggf. noch seh- und hörbehindert, zwischen Bett- und Rollstuhl dahinzuvegetieren.

Solchen Personen ist es nicht mehr möglich, sich vor einen Zug zu werfen, vom Kirchturm zu springen oder zum Strick zu greifen. Sie benötigen Hilfe und Helfer, die sich nicht vor dem Einnehmen des Präparats aus dem Zimmer stehlen müssen, sondern Hinüberschlafenden die Hand halten dürfen.

Die Garantenpflicht in solchen Fällen war inhuman und verlogen. Die Gleichbehandlung aller Menschen ist ein sehr hohes Gut. Nicht jedermann war so betucht, sich eine Reise in die Schweiz samt Rückführung des Leichnams leisten zu können. Damit ist, den Verfassungsrichtern sei gedankt, Schluss!

Es war und ist selbstverständlich, dass das Suizidbegehren keine Augenblickseingebung ist, etwa weil eine Pflegekraft unhöflich war oder ein Arzt palliativmedizinisch versagte bzw. eine gut behandelbare Depression übersah.

Ein Beratungsgespräch durch einen Erfahrenen sollte obligatorisch sein, auch wenn man keine “Erlaubnis” zum Suizid benötigt und die Gewährung der Suizidassistenz – zu welcher niemand gezwungen wird – nicht an eine medizinische Diagnose zu knüpfen ist.

Jedenfalls empfinde ich es als respektlos gegenüber der höchstrichterlichen Entscheidung und auch gegenüber Menschen, wenn unter fadenscheinigen Gründen, vermutlich durch “Moralapostel”, die Verfügbarkeit eines potenten Mittels zur Selbsttötung bislang unterlaufen wird.

MR Dr. med. Rudolf Grzegorek, Facharzt für Allgemeinmedizin, Görlitz

Profitieren Genesene von einer Boosterung?

Ein “Genesenenstatus” endet nicht nach einer gesetzlich festgelegten Frist. Es ist hausärztliches Allgemeinwissen, dass eine durchgemachte Erkrankung einen viel besseren und lange anhaltenden Immunschutz produziert, als dies jegliche Impfung kann.

Das liegt daran, dass eine natürliche Infektion gleich für mehrere Virus-Untereinheiten sensibilisiert, wogegen die aktuellen Covid-Impfstoffe (egal welches Impfstoffprinzip) ausschließlich gegen das sehr mutationsfreudige Spike-Protein gerichtet sind!

Es ist somit zu überlegen, ob sicher Genesene von einer Boosterung profitieren. Wir erhöhen den Selektionsdruck auf das Virus, was uns schnellere Mutationsraten bescheren wird – mit welcher Folge? Dass wir immer und ewig neu impfen gegen jede neue Variante…was dann passiert, sehen wir an den multiresistenten KH-Keimen…

Dr. med. Thomas Glaremin


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