Corona-PandemieHausärzte sollen Lock(er)down beenden

Schnelltests und Impfungen sollen den Weg in die Normalität ebnen. Dafür werden Impf- und Testverordnung abermals überarbeitet – mit Änderungen vor allem bei der Vergütung. Auch die STIKO passt ihre Empfehlung für Astrazeneca für „Ü65“ an. Schlüsselfiguren sind jetzt Hausärztinnen und Hausärzte. Eine Übersicht, was es mit Blick auf die kommenden Wochen zu wissen gilt.

Starke Front: Hausärztinnen, Hausärzte und ihre Teams sind nun verstärkt gefragt.

Wie schnell kommen die Tests in die Praxen?

In der Praxis könnte vor allem die Verfügbarkeit von Schnelltests zum Knackpunkt werden. Denn: Für die geplanten kostenlosen Tests sind laut Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) zwar ausreichend Tests auf dem Markt. Konkret 150 Millionen Schnelltests lägen nach Herstellerangaben bereits heute auf Halde. Doch: Sollten Bürgerinnen und Bürger wirklich flächendeckend von dem Angebot Gebrauch machen, könnte das Inkrafttreten zum 8. März – wieder einmal – zu kurzfristig sein, um die Verfügbarkeit in jeder einzelnen Praxis zu sichern.

Vor allem, da mit den Öffnungsklauseln auch Länder, Kommunen sowie Unternehmen scharf auf die Tests sein werden. Sprich: Patientinnen und Patienten könnten bereits kommende Woche „Sturm klingeln“ nach entsprechenden Medienberichten und müssten dann zunächst vertröstet werden.

Einzelne Kritiker, darunter Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), kritisierten bereits, dass die Bundesregierung – wie bei den Impfstoffen – keine Vorsorge getroffen hat, die Lieferungen erst sicherzustellen und dann eine solche Ankündigung zu machen.

Impfungen “flächendeckend” in die Praxen

Unterdessen zeichnet sich auch neue Bewegung bei den Impfungen ab. Die Impfkampagne solle weiter an Fahrt gewinnen, betonten die Vertreter von Bund und Ländern zum Abschluss ihrer Beratungen am späten Mittwochabend. Ziel sei es, die Zahl wöchentlicher Impfungen zu verdoppeln. Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt – bislang überwiegend in den dafür vorgesehenen Zentren der Länder oder über mobile Impfteams.

Ende März, spätestens Anfang April sollen daher auch Haus- und Fachärzte umfassend impfen. Wie auch bei den Testungen gilt: Zwar werden Fachärzte im Konzept explizit mitgedacht, aus Patientensicht werden jedoch Hausärztinnen und Hausärzte die Schlüsselfiguren sein, da diese erste Ansprechpartner auch bei anderen Impfungen sind.

Sowohl aus einem Entwurf für die abermalige Anpassung der Impfverordnung, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt, als auch aus den Ankündigungen von Bund und Ländern lassen sich gewisse Eckpunkte für die Impfungen in den Praxen herausdestillieren.

Mit Material von dpa

Alles lesen 1 2 3 4

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.