Sechsfachimpfung bei Säuglingen2+1-Impfschema in Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen

Im Juni hatte die STIKO ihre Empfehlung zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen aktualisiert. Nun hat der G-BA eine entsprechende Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen.

Der G-BA hat die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen fristgerecht umgesetzt.

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen übernommen; eine entsprechende Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie hat er am Donnerstag (20.08.) beschlossen.

Für die Sechsfachimpfung zum Schutz vor Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B sieht das neue „2+1-Impfschema“ zwei Impftermine im Alter von zwei und vier Monaten und dann nochmals eine Impfung im Alter von 11 Monaten vor. Die bis dato vorgesehene weitere Impfung im Alter von 3 Monaten entfällt. Nur Frühgeborene sollen die Impfdosen weiterhin nach dem „3+1-Schema“ im Alter von zwei, drei, vier und 11 Monaten erhalten.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des G-BA vom 20.08.2020

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