Berlin. Patienten unter Gerinnungshemmung mit ASS sollten Metamizol nur erhalten, wenn dies dringend notwendig ist – und dann auch nur in so geringer Dosis und so kurz wie möglich. Darauf lassen In-Vitro- und In-vivo-Studien schließen, die zeigen, dass bei einer Kombination von ASS und Matamizol die Thrombozytenaggregationshemmung von ASS vermindert ist. Klinisch manifestiert sich diese Hemmung in einem möglicherweise höheren Risiko für Mortalität, Schlaganfall und Myokardinfarkt bei Patienten mit vaskulärer Vorerkrankung unter ASS und chronischer Schmerzbehandlung mit Metamizol. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hatte bereits vergangenes Jahr auf diese Wechselwirkung hingewiesen.
Präoperativ gegebenes ASS senkt die Mortalität oder die Zahl der Myokardinfarkte nach kardiochirurgischen und anderen chirurgischen Eingriffen nicht. Entsprechend sollte perioperativ gegebenes Metamizol das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse oder für Mortalität nicht erhöhen.
Wird zuerst ASS und 30 Minuten später Metamizol gegeben, wird ASS in einer höheren Dosis (500 mg) gegeben oder Metamizol in geringerer Dosis gegeben (weniger als 3 g täglich) oder wird Metamizol oral verabreicht, bleibt die gerinnungshemmende Wirkung von ASS erhalten.
Quelle: A Schnabel, H L Rittner: Interaktion von Metamizol und ASS: Reicht die Evidenz für klinische Konsequenzen? Arzneiverordnung für die Praxis, März 2019: 46 (1-2)