Paragraf 219a StGBRegierung: Werbeverbot für Abtreibung bleibt

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt: Ärzte sollen künftig über den Eingriff informieren dürfen. Eine betroffene Ärztin bezeichnet den Vorschlag als "Null-Nummer".

Staatliche Stellen sollen Frauen künftig neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Berlin. Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch soll auch künftig verboten verbleiben. Ärzte und Krankenhäuser sollen jedoch darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Darauf haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) am Mittwochabend (12.12.) in Berlin geeinigt.

Dafür will die Bundesregierung den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) ergänzen sowie Paragraf 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ändern, teilte die Bundesregierung am Donnerstag (13.12.) mit. Einig sei man sich darüber, dass für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin nicht geworben werden dürfe. Gleichzeitig sollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, sch aber auch umfassend über die Möglichkeit eines Abbruchs informieren können.

Im Internet kursierten Informationen unterschiedlichster Qualität. In Zukunft sollen daher staatliche oder vom Staat beauftragte Stellen “neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen” zur Verfügung stellen. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollen Kontaktdaten von Ärzten und Krankenhäusern veröffentlichen, an die sich Frauen für eine Abtreibung wenden können – vorausgesetzt, Ärzte und Kliniken haben dem zugestimmt. Da dieser Informationsauftrag künftig rechtlich verankert ist, soll für Ärzte die jetzige Rechtsunsicherheit dann passe sein. Auch der Deutsche Ärztetag hatte sich dafür ausgesprochen, das Werbeverbot beizubehalten, aber betroffene Frauen besser zu informieren.

Kritiker sprechen von “faulem Kompromiss”

Seit Jahresanfang läuft die Debatte um den Paragrafen 219a. Mit der Liste der Ärzte und Krankenhäuser greift die Bundesregierung nun einen Vorschlag auf, den die Bundesärztekammer in die Diskussion eingebracht hatte. Ausgelöst hatte die neuerliche Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibung gerichtliche Verfahren, unter anderem um die Gießener Allgemeinmedizinerin Dr. Kristina Hänel.

Hänel zeigte sich “entsetzt” über den jetzt auf dem Tisch liegenden Kompromissvorschlag. “Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer”, heißt es in einer Erklärung, die Hänel gemeinsam mit zwei in Kassel angeklagten Ärztinnen am späten Mittwochabend versandte. Der umstrittene Paragraf 219a bleibe inklusive der Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis bestehen. Die restlichen Vorschläge seien flankierende Maßnahmen, die bereits heute möglich seien.

Die drei Ärztinnen erklärten, sie seien empört, “dass aus politischem Machtkalkül” Frauenrechte verraten und Mediziner weiter kriminalisiert würden. “Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen”, heißt es in der Erklärung. Auch die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag sprach von einem “faulen Kompromiss”, weil er die Informationsfreiheit und das Informationsrecht von Schwangeren und Ärzten nicht stärke, erklärte die Sprecherin für Gleichstellungspolitik Karola Stange.

Mit Material von dpa, dpa/th

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.