Paragraf 219aRegierung will Information zu Abtreibung erleichtern

Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig öffentlich darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, zum Beispiel als Information auf ihrer Webseite.

Zudem sollen sie betroffene Frauen auf weiterführende neutrale Beratungsangebote aufmerksam machen dürfen, etwa durch Verlinkungen. Das soll eine Änderung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch ermöglichen, die die Bundesregierung plant.

Darüber hinaus hat sie den Vorschlag der Bundesärztekammer aufgegriffen, die künftig eine Liste mit Ärzten und Kliniken erstellen soll, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Diese sollen Frauen über die Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einsehen können.

Außerdem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig bis zum 22. Geburtstag die Kosten für die Antibabypille tragen. Das Bundeskabinett hatte bei Redaktionsschluss geplant, einen entsprechenden Gesetzentwurf am 6. Februar zu verabschieden.

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