Gang vor das BVerfGFDP droht mit rechtlichen Schritten gegen Abtreibungskompromiss

Der Kompromiss Information über Abtreibungen stößt bei den Freien Demokraten auf Ablehnung. Sie erwägen eine Verfassungsklage.

Streitgrund: Erlaubt ist bislang nur eingeschränkte Information über Schwangerschaftsabbrüche

Berlin. Die FDP droht wegen der geplanten Neuregelung zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche mit einem Gang zum Bundesverfassungsgericht. Der Koalitionskompromiss zum Paragrafen 219a sei “verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig”, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae am Donnerstag. “Die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen werden unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn über eine erlaubte Tätigkeit nicht hinreichend informiert werden darf.” Sollte es zu keinen weiteren Änderungen am Gesetzestext kommen, wolle die FDP einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht prüfen.

Das Kabinett billigte vergangene Woche den mühsam gefundenen Kompromiss beim Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Stimmt auch der Bundestag den Änderungen zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Im Internet und bei den Beratungsstellen sollen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. SPD, FDP, Grüne und Linke wollten den Paragrafen eigentlich streichen. Die Kritiker beklagen, Frauen könnten sich weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren.

Quelle: dpa

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