G-BA BeschlussDMP Depression nimmt Gestalt an

Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Details für das DMP Depression beschlossen. Welche Kriterien muss ein Patient erfüllen, um in das Programm aufgenommen zu werden?

Zur Behandlung von chronischer Depression hat der G-BA ein DMP beschlossen.

Patienten, die an wiederkehrenden oder lang andauernden Depressionen leiden, können zukünftig in einem Disease-Management-Programm (DMP) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende August die Details zur inhaltlichen Ausgestaltung beschlossen, wie er mitteilte. Die Entwicklung des DMP war explizites Ziel des Koalitionsvertrags; für acht weitere Indikationen bestehen bereits Programme.

Das neue DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mittel- bis schwergradiger Ausprägung. Das gleichzeitige Vorliegen von psychischen oder körperlichen Erkrankungen, beispielsweise Angststörungen, Alkoholabhängigkeit oder Diabetes mellitus, ist kein Ausschlusskriterium für eine Teilnahme am DMP – die Behandlung von Komorbiditäten wurde vielmehr als eigenständiges Therapieziel aufgenommen.

Tritt die Depression hingegen als Folge einer körperlichen Grunderkrankung auf, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich. Ob Patienten die Kriterien für eine Einschreibung erfüllen, prüfen Hausärzte oder spezialisierte Leistungserbringer, beispielsweise Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Therapieziele sind die Verminderung der depressiven Symptomatik mit dem Ziel einer vollständigen Remission und die Verbesserung psychosozialer Fähigkeiten, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen.

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Patienten können sich dann einschreiben lassen, nachdem die Kassen mit Ärzten die entsprechenden Verträge zur Umsetzung geschlossen haben.

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