Autofahren mit DemenzHausärzte erhalten neue Leitlinie an die Hand

Der Verzicht aufs Auto ist für viele Demenzkranke ein schwerer Schritt. Entsprechend heikel ist es für Angehörige, dies anzusprechen. Sie sollen künftig mehr Hilfe durch den Hausarzt bekommen.

Freie Fahrt für ältere Bürger

Kassel/Berlin. Eine neue Empfehlung soll Hausärzten bei der Beratung demenzkranker Autofahrer helfen. Der Arzt könne mit seiner Autorität dazu raten, das Auto stehen zu lassen und Alternativen erörtern, sagte Helga Schneider-Schelte von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft im Vorfeld einer Tagung in Kassel. Dort wurde die neue Empfehlung am Donnerstag (5. Juli) vorgestellt.

Für Ärzte und Angehörige sei die Frage, ob sich ein Demenzkranker hinters Steuer setzen kann, eine “sehr konfliktträchtige Situation”, erklärte Schneider-Schelte. Angehörige fühlten sich dabei oft allein gelassen und griffen zu ungewöhnlichen Methoden, wie den Autoschlüssel zu verstecken. Mithilfe der Hausärzte sollen solche Situationen verhindert werden. Man empfehle, möglichst vor einer Krankheit das Thema anzusprechen. “Wenn die Diagnose kommt, wird es kritisch”, sagte Schneider-Schelte.

Die Empfehlung schlägt ein stufenweises Vorgehen vor. Das reicht von der Beratung im Vorfeld bis zur schriftlichen Bestätigung, aufs Auto zu verzichten. Im Extremfall könne der Arzt sich auch an Behörden wenden, um eine Fahreignung prüfen zu lassen.

Der Deutsche Hausärzteverband betonte dabei die zentrale Rolle des Hausarztes in Fragen zum Autofahren bei Demenz. Umso wichtiger sei jedoch die von der Koalition angestrebte bessere Vergütung der sprechenden Medizin, um die entsprechenden Ressourcen für das Gespräch zu schaffen.

ADAC: “Grenze lässt sich nicht pauschal ziehen”

Ältere Autofahrer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weniger unfallgefährdet als die Altersgruppe der Fahranfänger. Durch den demografischen Wandel steigt aber die Zahl der in Unfälle verwickelten Senioren seit Jahren. Zudem ist die Altersgruppe 75 und älter öfter Hauptverursacher bei Unfällen, an denen sie beteiligt ist, als andere Gruppen.

Dabei muss laut dem ADAC jeder Patient einzeln betrachtet werden: “Eine Grenze, ab wann ein an Demenz erkrankter Mensch nicht mehr fahrgeeignet ist, lässt sich pauschal nicht ziehen, da der Krankheitsverlauf ein individueller Prozess ist”, erklärt der Club. Wichtig sei die Betreuung des dementen Menschen durch einen Mediziner und die Angehörigen. Insbesondere der behandelnde Arzt spiele eine wichtige Rolle, um einzuschätzen, ab wann die sichere Verkehrsteilnahme nicht mehr möglich ist.

Schwankender Gesundheitszustand als Problem für Gutachter

Wenn ein Demenz-Patient einen Unfall verursacht, kann er dafür laut Alzheimergesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass eine “Person, die im Zustande der Bewusstlosigkeit oder einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, für den Schaden nicht verantwortlich ist”. Das Problem ist allerdings: Wenn eine leichte Demenz vorliegt oder der Gesundheitszustand schwankt, streiten sich oft die Gutachter.

Laut dem Versicherungsverband GDV existiert keine Pflicht, bei der Diagnose Demenz seine Kfz-Versicherung zu informieren. Es könne aber sein, dass die Erkrankung als sogenannte “Gefahrerhöhung” angezeigt werden müsse. Denn wer sein Auto nicht mehr sicher fahren könne, dem drohten bei einem Unfall straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Auf die Versicherungskosten wirkt sich Demenz nicht direkt aus. Allerdings stiegen im Alter die Beiträge, weil ältere Fahrer laut Statistik im Schnitt mehr Schäden verursachten als Fahrer mittleren Alters.

Die Fachtagung “Demenz und Autofahren” der Deutschen Alzheimer Gesellschaft fand am Donnerstag in Kassel statt. Dazu wurden 110 Teilnehmer aus ganz Deutschland erwartet.

Quelle: dpa/lhe

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.