RKI aktualisiert RatgeberImpfdurchbrüche bei Mumps „auffällig“

Rund ein Fünftel der Mumpserkrankten ist vollständig geimpft, sagt das Robert Koch Institut (RKI). Der beste Schutz vor der Erkrankung ist dennoch die Impfung, heißt es im überarbeiteten RKI-Ratgeber für Ärzte.

Die vollständige Impfung schützt am besten vor Mumps, sagt das RKI.

Berlin. Bei Mumps kommt es auffällig häufig zu Impfdurchbrüchen, macht das Robert Koch Institut (RKI) in seinem aktualisierten Ärzte-Ratgeber zum Thema aufmerksam. Demnach sei ein Fünftel der gemeldeten Erkrankten vollständig und zeitgerecht geimpft gewesen, als die Erkrankung ausgebrochen sei.

Insbesondere junge Erwachsene von 16 bis 24 Jahren seien von Ausbrüchen betroffen gewesen, weswegen die STIKO 2012 die berufliche Impfindikation für Ausbildungseinrichtungen eingeführt habe. Dass Erkrankungen inzwischen nicht mehr im Kindesalter, sondern später auftreten, sei wahrscheinlich auf die bis 2001 häufig fehlende zweite Impfung zurückzuführen, vermutet das RKI.

Labordiagnostik zur Diagnosesicherung

Zur Diagnose empfiehlt das RKI nicht mehr nur das klinische Bild. Weil die Erkrankung selten sei, solle die Diagnose mittels Labordiagnostik gesichert werden, besonders bei geimpften Erkrankten. Am besten schütze nach wie vor die Impfung vor der Erkrankung. Das RKI weist darauf hin, dass Lücken bei Jugendlichen geschlossen werden sollten. Eine Nachimpfung sollte bis zum 18. Lebensjahr erfolgen.

Erkrankung meist in Deutschland erworben

In Deutschland kommen demnach vor allem Mumpsviren des Genotyps G vor. Die gemeldeten Erkrankungen wurden zu 90 Prozent in Deutschland erworben. Die Inzidenz liegt bei 0,6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner, in den östlichen Bundesländern liegt sie unterhalb des Bundesschnitts. Dies führt das RKI auf die dort höheren Impfquoten zurück. Ausführlicher geht der Ratgeber jetzt auf mögliche Komplikationen ein und stellt epidemiologische Daten dazu vor. Neu sind ebenso detaillierte Vorgaben für den Umgang mit Kontaktpersonen.

Quelle: Epidemiologisches Bulletin 38/2019

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