ImpfungeneImpfpass schließt viele Lücken

Um Impflücken schneller und besser zu erkennen, hat der Deutsche Hausärzteverband wiederholt einen digitalen Impfpass gefordert. Bis 2020 will die Regierung einen Aktionsplan vorlegen. Was bis dahin noch zu tun ist, erläutert Dr. Hans-J. Schrörs, Referent beim Internationalen Hausärztetag, in seinem Gastbeitrag.

Nur ein kleiner Pieks: Ein digitaler Pass könnte Impflücken schließen helfen

Bis 2020 will die große Koalition einen Aktionsplan vorlegen, der Maßnahmen zu digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen enthält. Dabei will die Regierung auf dem E-Health-Gesetz von 2015 aufbauen, das den Fahrplan zur Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen vorgelegt hat.

Mit an erster Stelle steht dabei ein elektronischer Impfpass (eIP), der zusammen mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden soll. Eine ePA sollen die Kassen nach jüngsten Planungen bis 2021 den Versicherten anbieten.

Zuletzt hatte wiederholt der Deutsche Hausärzteverband einen digitalen Impfpass gefordert, um Impflücken schneller zu erkennen und so die Impfquoten zu steigern. Im Ziel sind sich alle Beteiligten in Gesundheitswesen und Politik einig: Der elektronische Impfpass garantiert eine verlustfreie Dokumentation, verhindert so unnötige Wiederimpfungen und führt zu einer lückenlosen Information zwischen Arzt und Patient.

Zudem könnte man die Daten zum Recall und für Surveillanceprojekte heranziehen. Allerdings gibt es technische, medizinische und rechtliche Anforderungen, die zu berücksichtigen sind.

Was ist zu beachten?

Ein eIP muss zwei Bedingungen erfüllen: Erstens muss er interoperabel sein, damit die Daten zwischen Arzt und Patient, in Ärztenetzen oder eAkten verschiedener Anbieter aufgenommen oder ausgetauscht werden können, wenn der Patient dies wünscht. Die Daten werden über eine Schnittstelle übertragen. Erste Entwicklungen für Schnittstellenstandards sind bereits bei der gematik für das Interoperabilitätsverzeichnis VESTA eingereicht worden.

Zweitens müssen die digitalisierten Einträge ärztlich signiert werden, wie es das Gesetz schon bei den herkömmlichen Impfpässen verlangt. Infrage kommt dafür die elektronische Authentifizierung durch eine qualifizierte Signatur des Impfarztes.

Grundlage wäre die EU-Verordnung Nr. 910/2014, an diese muss Paragraf 22 des deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst werden, der die Dokumentation von Impfungen regelt. Entsprechende Änderungen hat die Bundesregierung jüngst angekündigt.

Um zu funktionieren, braucht ein rechtskonformer elektronischer Impfpass also:

  • Digitalisierung zur Überführung der papiergebundenen in eine elektronische Form mithilfe eines geeigneten Impfmanagementsystems
  • Synchronisierung mit anderen Datenquellen (z. B. aus der ePatientenakte oder des Krankenblatts in der Praxissoftware)
  • Validierung und qualifizierte ärztliche Signierung für eine rechtskonforme Dokumentation
  • Sicherer Datentransport zwischen Arzt und Patient durch Verschlüsselung oder Übertragung über ein sicheres Netz
  • Interoperabilität über standardisierte Datenformate, etwa nach der CDA (Clinical Document Architecture)

Im elektronischen Impfpass füllen Ärzte die gleichen Felder aus wie bisher, darunter Impfdatum, Charge und Impfstoff. Nach der Verschlüsselung leiten sie den Datensatz an die Patienten weiter, etwa an eine Smartphone-Impfpass-App oder die ePA. Mit ihrem persönlichen Schlüssel können Patienten dann die Daten als “elektronischen Impfpass” auf dem Smartphone darstellen.

Die ersten elektronischen Impfpässe werden bereits in einem Projekt in Sachsen getestet. In den nächsten Monaten werden weitere Projekte starten. Wichtig ist, dass die Patienten selbst entscheiden können, wo sie ihre Daten sichern wollen. Durch die Interoperabilität können sie zwischen den Systemen jederzeit wechseln.

Erinnerung per App

Praxen mit einem geeigneten Impfmanagementsystem können ihre Patienten schon heute über einen automatischen Recall einbestellen, wenn Impfungen erforderlich sind. Künftig kann auch eine Impf-App Patienten via Push-Nachricht über ihre Impflücken informieren.

Auch hier sollten die Nutzer jederzeit Herr ihrer Daten bleiben – das ist aber auch möglich: Dazu braucht es einen Cloud-Server. Dieser ist das “Gehirn”, das mit den persönlichen Nutzerdaten und öffentlichen Vorgaben individuelle Impfempfehlungen berechnet und Impfserien überwacht. Jedes Mal, wenn Patienten die App öffnen, prüft der Server anonymisiert den Impfpass. Für diese Art des Recalls muss man keine Patientendaten in der Cloud speichern.

Bisherige Impf-Apps weisen aber einige Defizite auf: Meist sollen Patienten selbst die Impfpassdaten digitalisieren. Auch sind sie oft nicht mit der Praxissoftware kompatibel. Offenbar unterschätzen manche App-Entwickler noch die Komplexität.

Klar ist: Eine QM-basierte, rechtssichere elektronische Impfdokumentation kann nur mit Arzt und Impfmanagementsystem gelingen. Bisher erfüllt in Deutschland ein Impfmanagementsystem alle technischen und inhaltlichen Anforderungen und verfügt über eine interoperable Schnittstelle. Bis 2020 gibt es also noch einiges zu tun.

Möglicher Interessenkonflikt: Der Autor leitet die Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin

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