Häusliche KrankenpflegeKontinuierliche interstitielle Glukosemessung auch bei Pflegefällen

Künftig können Ärzte im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bei einem Patienten, der ein Testgerät zur Bewertung des interstitiellen Glukosegehalts trägt, bis zu dreimal täglich und bei einer Neueinstellung bis zu vier Wochen lang die Ermittlung und Bewertung des interstitiellen Glukosegehalts, den Sensorwechsel bei Bedarf sowie eine Kalibrierung verordnen. Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juni entsprechend geändert.

Die Verordnung der neuen Leistung setzt voraus, dass eine intensivierte Insulintherapie bei dem Patienten stattfindet und dass eine Erkrankung vorliegt, die es dem Patienten nicht erlaubt, derartige Maßnahmen selbst zu erbringen. Die Leistung ist deshalb nur verordnungsfähig bei Patienten mit:

  • einer hochgradigen Einschränkung der Sehfähigkeit oder
  • einer erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extremitäten oder
  • einer starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder
  • einer starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder Realitätsverlust, was es ihnen unmöglich macht, die Messung selbst vorzunehmen oder das Messergebnis abzulesen oder den Sensor zu wechseln oder die Kalibrierung durchzuführen bzw.
  • bei denen entwicklungsbedingt noch keine Fähigkeiten vorhanden sind, die Leistung(en) zu erlernen oder selbstständig durchzuführen.

Wichtig: Diese Einschränkungen müssen aus der Verordnung hervorgehen. Die Verordnung kann sich auf das Flash Glucose Monitoring (FGM) oder das Real-Time Continuous Glucose Monitoring (rtCGM) beziehen und erfolgt auf dem Verordnungsformular für die häusliche Krankenpflege Muster 12 zunächst im Freitext. Da ab dem 1. Oktober 2020 ein neues Formular vorgeschrieben ist, bleibt abzuwarten, ob dort eine entsprechende Modifikation erfolgt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.