GSKWissenslücken bei Gürtelrose erhöhen Erkrankungsrisiko

Gürtelrose ist eine Erkrankung, die mit zunehmendem Alter auftritt und mit Schmerzen oder auch mit Komplikationen verbunden sein kann. Eine Impfung kann vor dieser Erkrankung und deren Konsequenzen schützen.

Zugelassen ist die Impfung für Erwachsene ab 50 Jahren, und damit für die Personengruppe, die von einer Gürtelrose am häufigsten betroffen ist [1].

In der Bevölkerung ist die Schutzmöglichkeit derzeit ebenso wenig bekannt wie viele Grundlagen der Erkrankung. Aufklärung ist notwendig, um die Risikogruppe mit den Möglichkeiten der Prävention vertraut zu machen und damit zum Teil schwerwiegende Krankheitsverläufe zu vermeiden.

Von Gürtelrose hat zwar fast jeder (97 Prozent) schon mal gehört, aber kaum jemand kennt die wichtigsten Fakten zur Erkrankung oder Vorbeugung. Das hat eine Umfrage der INTERROGARE Healthcare Research im Auftrag von GSK ergeben [2]. 800 Personen über 50 Jahren wurden als repräsentative Stichprobe befragt.

In Europa erkrankt etwa jeder Dritte im Laufe seines Lebens an Gürtelrose. In Deutschland sind es 400.000 pro Jahr, zwei Drittel der Betroffenen sind über 50 Jahre. Ab 85 Jahren steigt das Risiko besonders; in dieser Altersgruppe kann jeder Zweite an einer Gürtelrose erkranken.

Obwohl für die Erstinfektion (Windpocken) und die Reaktivierung (Gürtelrose) dasselbe Virus verantwortlich ist (Varizella-Zoster-Virus), werden zwei unterschiedliche Erkrankungen hervorgerufen, die sich in vielen zentralen Aspekten unterscheiden.

Eine Impfung gegen Gürtelrose kann sowohl vor der Erkrankung selbst als auch vor den Komplikationen schützen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Impfung nicht standardmäßig, bis eine Empfehlung der STIKO vorliegt.

Die STIKO schreibt: “Nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung kann die Impfung sinnvoll sein.” [3]. Einige Kassen erstatten die Impfung bereits freiwillig.

Literatur

  1. http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/h1272.htm#top
  2. Befragung Gürtelrose. INTERROGARE Healthcare Research GmbH im Auftrag von GSK
  3. Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 34/2018

Quelle: nach einer Presseinformation von GSK

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