PränatalmedizinPassiver Schutz von Neugeborenen vor Pertussis

Sanofi Pasteur gibt bekannt, dass die Auffrischimpfstoffe Covaxis® (Tetanus, Diphtherie und Pertussis) und Repevax® (Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis) als einzige Auffrischimpfstoffe eine Indikationserweiterung “…zum passiven Schutz vor Pertussis im frühen Säuglingsalter nach der mütterlichen Immunisierung während der Schwangerschaft …” haben.

Zur passiven Immunisierung des Ungeborenen durch die Impfung der werdenden Mutter können Schwangere bereits im zweiten oder dritten Trimester mit dem jeweiligen Kombinations-impfstoff geimpft werden. So wird der Nestschutz des Säuglings gestärkt und der bestmögliche Schutz vor einer Erkrankung mit Pertussis geboten. Der Stellenwert der Indikationserweiterung für Covaxis® und Repevax® wird darüber hinaus untermauert von einer aktuellen Empfehlung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., die besagt, nicht vor, sondern während der Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen.

Quelle: Nach einer Presseinformation von Sanofi Pasteur

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.