Amgen GmbHNeuer G-BA-Beschluss zu Evolocumab: Konsequenzen für den Hausarzt

Der PCSK9-Inhibitor Evolocumab (Repatha®) senkt die LDL-Choles-terin-Werte von kardiovaskulären Hochrisiko-Patienten effektiv und reduziert das Risiko für weitere kardiovaskuläre Ereignisse. Dies belegte die Outcome-Studie (FOURIER) mit 27.564 Patienten [1].

Die Gabe von Evolocumab zusätzlich zu einer optimierten lipidsenkenden Therapie resultierte in einer LDL-C-Senkung um im Median 59% über die durchschnittliche Gesamtstudiendauer von 2,2 Jahren.

Zudem zeigte sich beim primären kombinierten Endpunkt (kardiovaskulärer Tod, Myokardinfarkt, Schlaganfall, Hospitalisierung aufgrund instabiler Angina pectoris oder koronarer Revaskularisierung) nach 36 Monaten eine signifikante relative Risikoreduktion kardiovaskulärer Ereignisse um 15% (p<0,001). Patienten mit einem MI innerhalb der letzten beiden Jahre profitierten besonders – mit einer Risikoreduktion von 24%.

Trotz dieser überzeugenden Daten bescheinigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Evolocumab aktuell keinen Zusatznutzen. Allerdings behält die bestehende Verordnungseinschränkung weiterhin ihre Gültigkeit [2].

Das bedeutet, dass Evolocumab für kardiovaskuläre Hochrisiko-Patienten in der Sekundärprävention verordnungs- und erstattungsfähig bleibt und zwar für Erst- und Weiterverordnungen. Hausärzte können also weiterhin Folgeverordnungen durchführen.

Literatur

  1. Sabatine MS et al.: N Engl J Med. 2017;376:1713-22
  2. https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2932/2017-04-20_AM-RL-II_Evolocumab_BAnz.pdf; letzter Zugriff am 18.09.2018

Quelle: Pressegespräch „Deutsche Versorgungssituation und neue Therapieoptionen in der kardiovaskulären Sekundärprävention – Aktuelle Entscheidungen durch den G-BA“, am 27.09.2018 in München, veranstaltet von Amgen GmbH

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