KrebsforschungMetastasierendes Lungenkarzinom

Das Lungenkarzinom stellt weltweit die häufigste krebsbedingte Todesursache dar. 2018 wurden in Europa fast 368.000 Todesfälle hierzu verzeichnet. Deshalb ist es ein bedeutender therapeutischer Fortschritt, dass die EU-Kommission kürzlich die Zulassung für den PD-1 (Programmed Cell Death 1 Protein)-Inhibitor Pembrolizumab (KEYTRUDA®) in Kombination mit Carboplatin und entweder Paclitaxel oder nab-Paclitaxel zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (Non-small Cell Lung Cancer, NSCLC) erteilt hat.

Die Zulassung basiert auf Daten aus der Phase-III-Studie KEYNOTE-407, die unabhängig von der PD-L1-Tumorexpression einen signifikanten Vorteil für das Gesamtüberleben bei Erwachsenen zeigten. Das Sterberisiko sank im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie um 36 % (HR = 0,64 [95 %-KI: 0,49-0,85]; p = 0,0008).

Pembrolizumab bildet bereits eine Grundlage für die Behandlung von Lungenkrebs. Die neueste Zulassung erweitert die Indikationen als Erstlinienkombination um die Behandlung von Patienten mit metastasierendem plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom.

MSD verfügt über eines der größten klinischen Forschungsprogramme im Bereich der Immunonkologie. Dieses umfasst derzeit mehr als 900 Studien, die Pembrolizumab bei einer Vielzahl von Krebsarten und Behandlungssettings untersuchen.

Quelle: Nach einer Presseinformation von MSD. Thema wurde ebenfalls behandelt innerhalb der 47. MSD Diskussion anlässlich des DGIM 2019 in Wiesbaden

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.