Industrie + ForschungGeringes Blutungsrisiko bei Therapie und Rezidivprophylaxe

NOAK sind bei der Behandlung von tiefen Venenthrombosen und Lungenembolien der konventionellen Therapie mit Heparin und Vitamin-K-Antagonisten ebenbürtig, so die neue Leitlinien-Bewertung der AWMF [1]. „Ich sehe einen klaren Vorteil der NOAKs in der Akut- und initialen Erhaltungstherapie – sie sind ebenso effektiv wie Vitamin-K-Antagonisten, führen aber seltener zu schweren mortalitätsträchtigen und intrakranialen Blutungen“, so Prof. Edelgard Lindhoff-Last, Frankfurt/Main. Etwa 30 -40 Prozent der Patienten mit VTE benötigten eine längere Antikoagulation (>3-6 Monate): So sprächen spontane venöse Thrombosen, Rezidivthrombosen oder hohe Restthrombuslast eher für die Fortsetzung der Therapie.

Die AMPLIFY-EXT-Studie zeigte den Nutzen von Apixaban (Eliquis®) in der Sekundärprophylaxe bei langfristiger Antikoagulation über 6-12 Monate. Hier erwies sich Apixaban (Prophylaxe- 2,5 mg oder Therapie-Dosis 5 mg, je zweimal täglich) bei der Reduktion des kombinierten Endpunkts aus symptomatischen, rezidivierenden venösen Thromboembolien oder Tod jeglicher Ursache (primärer Wirksamkeitsendpunkt) gegenüber Placebo in beiden Dosierungen als signifikant überlegen (1,7 Prozent unter Verum vs. 8,8 Prozent unter Placebo; p < 0,001) [1]. „Es zeigte sich kein Unterschied in der Effektivität der Prophylaxe- und Therapiedosis. Besonders eindrucksvoll ist, dass die Rate schwerer und klinisch relevanter nicht-schwerer Blutungen unter der Prophylaxe-Dosis auf Placeboniveau lag“, so Lindhoff-Last. Damit sei erstmals eine Hochrisikoprophylaxe an Stelle einer therapeutischen Dosierung mit Apixaban nach 6 Monaten Erhaltungstherapie möglich.

Quelle: Pressegespräch „Apixaban in der VTEBehandlung und zur Schlaganfallprophylaxe bei nicht-valvulärem VHF?“, 11. April 2016 veranstaltet von BMS/Pfizer anlässlich des DGIM

Literatur:

    1. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
    1. Agnelli G et al., N Engl J Med 2013; 368: 699-708
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