Industrie + ForschungVenöse Thromboembolien: Wer profitiert von verlängerter Rezidivprophylaxe?

Zur Behandlung von venösen Thromboembolien (VTE) sind direkte orale Antikoagulantien (DOAK) wie Apixaban der konventionellen Therapie mit Heparin und Vitamin-K-Antagonisten (VKA) gleichgestellt, so die AMWF-Leitlinien [1]. Nun werden erstmals auch Kriterien genannt, die für bzw. gegen eine verlängerte Rezidivprophylaxe sprechen.

Die antikoagulatorische Therapie von Patienten mit akuter VTE setzt sich aus einer Initialherapie und einer nachfolgenden Erhaltungstherapie bzw. einer je nach Risikokonstellation verlängerten Erhaltungstherapie (>3-6 Monate) zusammen. Bei der konventionellen Therapie wird die Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin oder Fondaparinux begonnen und mit VKA fortgesetzt. Mit dem direkten Faktor-Xa-Inhibitor Apixaban (Eliquis®) könne sowohl die Primär-als auch die Erhaltungstherapie mit einer einzigen Substanz erfolgen, erklärte Dr. Katja S. Mühlberg, Universitätsklinikum Leipzig.

Als Kriterien für eine verlängerte Erhaltungstherapie mit Antikoagulanzien nannte Mühlberg: Unklare Genese der VTE, fortbestehender Risikofaktor, Vorliegen eines Rezidivs, geringes Blutungsrisiko, gute bisherige Antikoagulationsqualität, erhöhte D-Dimere (nach Therapieende), vorhandener Residualthrombus, langstreckige Thrombusausdehnung, proximale Thrombus-Lokalisation, schwere Thrombophilie (z.B. Antiphospholipidsyndrom), männliches Geschlecht sowie die Patientenpräferenz.

Quelle: „Symposium „Herausforderungen in der Antikoagulation venöser Thrombembolien“, anlässlich der DGA am 15.9.2017 in Berlin; veranstaltet von Bristol-Myers Squibb und Pfizer

Literatur: 1 www.awmf.org/leitlinien/detail/II/065-002.html

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