Für die Prokinetika Metoclopramid (MCP) und Domperidon gelten seit 2014 bedeutsame Einschränkungen in der Verordnungsfähigkeit [1 – 3]. Nicht mehr möglich ist seitdem z. B. eine zulassungskonforme Verordnung der Präparate zur Therapie von gastrointestinalen Motilitätsstörungen (z. B. Funktionelle Dyspepsie). Die so entstandene therapeutische Lücke kann z. B. von Phytotherapeutika wie Iberogast® aufgefangen werden, das für die Indikationen Reizmagen und Reizdarm zugelassen und seit Jahrzenten mit Erfolg eingesetzt wird. In einer epidemiologischen Kohortenstudie mit fast 1.000 Patienten unter Leitung von Prof. Richard Raedsch, Wiesbaden, konnte die Überlegenheit von Iberogast® gegenüber MCP (Wirkstoffkonzentration > 1 mg/ml) bei funktioneller Dyspepsie aufgezeigt werden[4]. Zudem zeigte das Phytopharmakon eine deutlich bessere Verträglichkeit: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen wurden im Rahmen der Untersuchung ausschließlich unter MCP dokumentiert [4].
Quelle: Pressemitteilung von Steigerwald
Literatur
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- Bescheid des BfArM vom 9. 4. 2014
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- Rote-Hand-Brief vom 20. 8. 2014
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- Koczian U et al. Pharmazeutische Zeitung 2014, 159: 26–28
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4 Raedsch, R. et al.: Z Gastroenterol 2007; 45; 1041 – 1048
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5 Ottilinger B et al. STW 5: Wien Med Wochenschr (2013) 163: 65 – 72
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6 Vinson BR, Holtmann G. Digestive Disease Week 2013; Abstract #1881