Gesetz vereinfacht VerordnungCannabisblüten-Vollextrakt jetzt flexibler einsetzbar

Im März 2019 erweiterte Aurora Deutschland seine Cannabis-Arzneimittel (CAM) um das oral einzunehmende und leicht zu dosierende Cannabisblüten-Vollextrakt Pedanios 5/1. Die ölige Cannabisölharz- Lösung mit 5% THC (Dronabinol), die als Ausgangsstoff für Rezepturarzneimittel an Apotheken geliefert wird, kann je nach ausgestelltem Rezept mit MCT-Öl (mittelkettige Triglyceride) auf verschiedene Wirkstoffkonzentrationen eingestellt werden. Eine Hausvorschrift in Anlehnung an die Monographie des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) wird mitgeliefert und beschreibt die Herstellung einer Lösung mit 25 mg/ml. Auch andere Konzentrationen sind herstellbar. Damit ist der Vollextrakt Pedanios 5/1 hoch flexibel einstell- sowie dosierbar und kann als Alternative zu anderen Cannabis-Arzneimitteln dienen.

Pedanios 5/1 wird unter standardisierten, hochkontrollierten GMP-Bedingungen hergestellt und garantiert eine gleichbleibende pharmazeutische Qualität. Durch die Anwendung der modernen CO2-Extraktion bleiben weitere Cannabinoide und Terpene im Extrakt enthalten. Das zur Lösung verwendete MCT-Öl ermöglicht eine stabile Lagerung bei Raumtemperatur.

Das am 16. August 2019 in Kraft getretene “Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung” (GSAV) vereinfacht die Patientenversorgung mit CAM wesentlich. Demnach ist nach erteilter Genehmigung der Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse, im Falle einer Änderung der Dosierung oder eines Wechsels der Blüten- bzw. Extraktsorte, kein erneuter Antrag mehr notwendig. Die Anpassung der Therapie ist damit flexibler und schneller möglich als bisher.

Quelle: Nach einer Presseinformation von Aurora Deutschland

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