Industrie + ForschungAlirocumab nach G-BA Beschluss weiterhin verordnungsfähig

Der Beschluss des G-BA sichert die Versorgung mit dem PCSK9-Inhibitor Alirocumab für eine klar definierte Patientengruppe mit hohem kardiovaskulärem Risiko, für die diese wichtige Therapieoption erstattungsfähig, verordnungsfähig und wirtschaftlich ist. Aufgrund des veröffentlichten Beschlusses können bestimmte kardiovaskuläre Hochrisikopatienten weiterhin mit dem PCSK9-Inhibitor behandelt werden.

Somit bleibt Praluent® weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig für Patienten mit heterozygot familiärer oder nicht-familiärer Hypercholesterinämie oder gemischter Dyslipidämie bei therapierefraktären Verläufen, bei denen grundsätzlich trotz einer über einen Zeitraum von 12 Monaten dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen lipidsenkenden Therapie (Statine und/oder andere Lipid- senker bei Statin-Kontraindikation) der LDL-C-Wert nicht ausreichend gesenkt werden kann und daher davon ausgegangen wird, dass die Indikation zur Durchführung einer LDL-Apherese besteht.

Es kommen nur Patienten mit gesicherter vaskulärer Erkrankung (KHK, zerebrovaskuläre Manifesta- tion, pAVK) sowie regelhaft weiteren Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereignisse (z.B. Diabetes mellitus, Nierenfunktion GFR unter 60 ml/min) infrage sowie Patienten mit gesicherter familiärer heterozygoter Hyper-cholesterinämie unter Berücksichtigung des Gesamtrisikos familiärer Belastung.

Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Alirocumab muss durch folgende Facharztgruppen erfolgen:

Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Angiologie oder von Fachärzten an Ambulanzen für Lipidstoffwechselstörungen.

Folgeverordnungen können im hausärztlichen Bereich auch z.B. durch Fachärzte für Allgemeinmedizin erfolgen.

Quelle: Nach Informationen der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Stand: August 2016

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