CoronaTestanspruch nur noch bis Ende Februar

Viele Menschen haben zwar weiter einen Anspruch auf kostenfreie Corona-Tests, aber kürzer als ursprünglich geplant. Für Praxen sinkt zudem die Vergütung der Tests.

Berlin. Für kostenlose Corona-Schnelltests gelten nun enger gefasste Regeln und auch die Vergütung sinkt. Dieser Testanspruch wird bis 28. Februar 2023 gelten. Ab März zahlt der Bund also nicht mehr für präventive Coronatests, das umfasst auch Schnelltests für Gesundheitspersonal sowie vor Aufnahmen in Gesundheitseinrichtungen oder vor ambulanten Op.

Das legt eine am Freitag (25.11.) in Kraft getretene neue Testverordnung fest, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte. So soll ein nahtloser rechtlicher Anschluss gewährleistet werden, auch wenn die alte Verordnung noch bis einschließlich Freitag gegolten hätte.

Bürgertests mit Zuzahlung gestrichen

Gratis bleiben demnach “Bürgertests” von Teststellen unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen sowie wenn man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung “freitesten” lässt.

Bürgertests aus mehreren weiteren Anlässen, die es seit dem Sommer mit drei Euro Zuzahlung gab, sind dagegen nicht mehr möglich. Das betrifft etwa Schnelltests nach roter App-Warnung sowie Schnelltests vor Veranstaltungen in Innenräumen oder Besuchen bei gefährdeten Personen (bestimmte Vorerkrankung, Alter ab 60 Jahren).

Zur Erinnerung: Veranlassen Ärztinnen und Ärzte Tests bei Personen mit Symptomen und daher bestehendem Coronaverdacht, gilt dafür nicht die Testverordnung und kann somit weiter wie bisher abgerechnet werden.

Geringeres Honorar ab Dezember

Zusätzlich erhalten Ärztinnen und Ärzte weniger Honorar für die Bürgertestung von 1. Dezember an. Die Sachkosten werden nur noch mit 2 Euro je Test erstattet (vorher 2,50 Euro).

Der Abstrich inklusive Test und Zertifikat wird dann mit 6 statt bislang 7 Euro vergütet. Für die Überwachung von Tests zur Eigenanwendung werden 4 Euro bezahlt (bisher 5 Euro).

Wichtig: Leistungen der Testverordnung “alt”, die bis zum 30. November stattgefunden haben, müssen bis spätestens 31. Januar 2023 abgerechnet sein.

“Risikopersonen sollen weiter geschützt werden”

Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wird also nun weiter beschränkt. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht: “Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.”

Die neuen Testregeln sollen befristet bis 28. Februar 2023 gelten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, dass die Finanzierung von Tests für “Freitestungen” zum 15. Januar enden soll.

Insgesamt läuft die Testverordnung Ende 2024 aus, um zu gewährleisten, dass alle Leistungen und Ausgleichszahlungen (etwa über den Gesundheitsfonds) abgerechnet werden können. jvb

Quelle: mit dpa

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