Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

DeutschlandRKI: Nachweis von Omikron-Typ BA.5 und Rekombinanten

Auch in Deutschland wurden weitere Omikron-Subtypen und Rekombinanten, etwa aus Omikron- und Delta-Variante, nachgewiesen. Allerdings handelt es sich um sehr geringe Fallzahlen. Hinweise auf veränderte Übertragbarkeit oder Krankheitsschwere liegen noch nicht vor.

Auch in Deutschland sind neue Omikron-Subtypen nachgewiesen worden.

Berlin. Mehrere der recht neuen Omikron-Sublinien und Rekombinanten sind nach aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bisher relativ selten oder gar nicht in Deutschland gefunden worden.

Von der Omikron-Linie BA.5 seien mit Stand 18. April insgesamt 25 Proben nachgewiesen, heißt es im RKI-Wochenbericht. Der Anteil an allen Infektionen betrug demnach in der KW 14 0,2 Prozent. Aktuellere Daten liegen bisher nicht vor.

BA.4 sei bislang nicht nachgewiesen worden. In Deutschland wird allerdings nur bei einem kleinen Anteil der positiven Proben das Erbgut entschlüsselt.

Sublinien haben teils neue Genveränderungen

Der in Deutschland vorherrschende Subtyp ist derzeit der Omikron-Subtyp BA.2, in der Stichprobe gibt das RKI den Anteil für die KW 14 mit über 95 Prozent an. Der Subtyp war – noch besser übertragbar – auf BA.1 gefolgt.

Die BA.4 und BA.5 sind erst kürzlich bekannt geworden und werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als besorgniserregend einstuft. Nach WHO-Angaben kamen Nachweise aus Südafrika und einigen europäischen Ländern.

Beide Sublinien wiesen teils andere Genveränderungen als andere Omikron-Varianten auf, hieß es – welche Auswirkungen diese haben ist aber unklar. Daneben berichtet das RKI von Nachweisen mehrerer Rekombinanten, die beobachtet würden. Sie können entstehen, wenn eine Wirtszelle gleichzeitig mit zwei verschiedenen Erregern infiziert ist.

Häufigste Mischvariante: Rekombinante aus BA.1 und BA.2

Das RKI hält folgende Nachweise fest: je einen Nachweis von XD (Spike-Protein von Omikron, das übrige Virusgenom entspricht dem der Delta-Variante) und von XE, sowie drei Nachweise der XG-Rekombinante. Die beiden letztgenannten seien Mischungen aus BA.1 und BA.2.

“Die am häufigsten (90-mal) nachgewiesene XM-Linie ist eine Rekombinante aus den Omikron-Sublinien BA.1.1 und BA.2”, schreibt das RKI. Diese sei Mitte Februar zum ersten Mal identifiziert und seitdem in mehreren europäischen Ländern nachgewiesen worden, darunter in Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien.

Der Nachweis sei teils auch durch gezielte Suche nach bestimmten charakteristischen Mutationen erfolgt, heißt es in dem Bericht weiter. Das RKI weist zudem darauf hin, dass die Klassifizierung derzeit noch fehleranfällig sein könne.

Insgesamt rückläufiger Trend bei Corona-Indikatoren

Bislang lägen bei den Rekombinanten keine epidemiologischen Hinweise auf veränderte Übertragbarkeit, Krankheitsschwere und/oder veränderte Immunantwort im Vergleich zu den Ausgangsvarianten vor. XE sei im Vergleich zu BA.2 gegebenenfalls etwas leichter übertragbar.

Insgesamt spricht das RKI im Bericht von rückläufigen Trends bei mehreren Corona-Indikatoren in Deutschland. Unter anderem nähmen Kennzahlen zu Krankenhausaufnahmen und zu Ausbrüchen in Einrichtungen ab.

In mehr als 200 Laboren bundesweit wurden zuletzt aber auch immer weniger PCR-Tests durchgeführt. Der deutliche Rückgang in der vergangenen Woche sei auch durch den Feiertag Karfreitag bedingt, schreibt das RKI. Laut Bericht fiel mehr als jeder zweite Test positiv aus. Insgesamt schätzen die Gesundheitsexperten den Infektionsdruck in der Bevölkerung weiter als hoch ein.

dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.