Masterplan für den HerbstLänder: IfSG bald überarbeiten!

Konzept für den Herbst: Die Länder wollen etwa auf eine Maskenpflicht in Innenräumen zurückgreifen können.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll schnell einen Masterplan für mögliche steigende Coronainfektionen im Herbst vorlegen, forderten die Gesundheitsminister der Länder Mitte Mai. Hierzu müsse bis spätestens 23. September das Infektionsschutzgesetz (IfSG) überarbeitet werden, da sonst den Ländern die Hände gebunden seien.

Die Länder wollen im Herbst auf eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen, die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises für Risikobereiche sowie die Pflicht zu Schutzkonzepten zurückgreifen können. Einer internen Zeitplanung des BMG zufolge wollte es sich das Pandemiemanagement noch im Mai vorknöpfen.

Zudem sprechen sich die Länder dafür aus, dass die Labore noch länger – bis Ende September 2023 – einen Anteil der Coronaproben sequenzieren und dem Robert Koch-Institut melden.

Auch fordern sie das BMG dazu auf, das Surveillancesystem bis Herbst weiterzuentwickeln. So soll die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfekte regional besser einzuschätzen sein. Ebenso soll die digitale Meldung durch die Gesundheitsämter verbessert werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.