Berlin. Im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Mittwoch (22.6.) haben Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen einen Beschlussentwurf vorgelegt, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, Vorbereitungen für Herbst/Winter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu treffen.
Es gelte rasch rechtliche, finanzielle und organisatorische Handlungs- und Planungssicherheit insbesondere in folgenden Bereichen zu schaffen:
- Die Bundesregierung soll noch vor der Sommerpause unter Einbeziehung der Länder einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen. Darin sollen den Ländern „effektive, rechtssicher handhabbare Befugnisse“ eingeräumt werden. Dazu zählten Maskenpflicht in Innenräumen, Testpflichten vor dem Zutritt in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie gegebenenfalls Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen,
- Der Bund soll ein bundesweit abgestimmtes und vernetztes Surveillance-System sowie voll digitalisierte Meldewege implementieren. Bis zum 1. Januar 2023 sei die verpflichtende Anbindung der Krankenhäuser an das Meldesystem Demis sicherzustellen.
- Alle befassten Gremien sollen zeitnah Klarheit bezüglich einer zweiten Auffrischungsimpfung geben. Die Impfkampagne müsse außerdem rechtzeitig angepasst werden. Weiterhin müsse der Bund für ausreichend Impfstoffe gegen Covid (inklusive Varianten) und gegen Influenza sorgen. Die Verteilung müsse geplant und transparent erfolgen. Die Mitfinanzierung der staatlichen Impfstrukturen müsse durch Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung mindestens bis Ende des Jahres sichergestellt werden.
- Medikamente zur Therapie von Covid-19 (antivirale Arzneimittel und monoklonale Antikörper) müssen beschafft und bevorratet werden, damit eine frühzeitige Anwendung der Medikamente im ambulanten Bereich möglich sei. Die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte spielten eine wichtige Rolle bei der frühzeitigen Versorgung der Patientinnen und Patienten und könnten so das Risiko einer stationären Behandlung reduzieren.
- Im Herbst müsse ein skalierbares und weniger missbrauchsanfälliges Testsystem gewährleistet werden. Insbesondere müsse die Corona-Testverordnung über den 30. Juni hinaus verlängert werden. Im Umfeld von Einrichtungen für vulnerable Personen/Gruppen müssten weiterhin kostenfreie und unbürokratische Testmöglichkeiten angeboten werden. Anlasslose Massentestungen werden von den Ländern abgelehnt. Die Allgemeinbevölkerung könne sich eigenverantwortlich mittels Selbsttests auf Corona testen.
- Die Versorgungssysteme im ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegebereich müssten für die erwartete nächste Welle gerüstet werden. Dazu seien insbesondere Anreize zur Personalgewinnung und -bindung erforderlich. Auch die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser muss durch Bundesrettungsschirme erneut in Aussicht gestellt werden. Die Leistungserbringer benötigten rechtzeitig Planungssicherheit und finanzielle Garantien, um das Versorgungsgeschehen im Bedarfsfall erneut auf die Anforderungen der Pandemie ausrichten zu können, heißt es im Beschluss der vier Länder.
Nicht mehr Bürgertests für alle
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch angekündigt, von den kostenlosen Bürgertests für alle abzurücken. Künftig sollen nur noch Menschen mit Symptomen sowie einige weitere Gruppen für Gratis-Tests infrage kommen.
Offen ist zudem die Frage, inwiefern die Länder stärker an der Finanzierung der Tests beteiligt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern tagen am Mittwoch und Donnerstag in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt.
Neben dem weiteren Corona-Kurs sollte es auf der Konferenz unter anderem um eine beschleunigte Digitalisierung im Gesundheitssektor sowie die Transparenz bei Medizinischen Versorgungszentren gehen.
Quelle: mit dpa