Berlin/Hamburg. Die Bundesregierung wird nach Angaben von Justizminister Marco Buschmann vermutlich noch im Juli ein Konzept zur Vorbereitung auf den Corona-Herbst vorlegen. “Da wird die Maske sicher eine Rolle spielen”, sagte der FDP-Politiker. Weitere Details nannte der Minister nicht.
Mit Blick auf den am Freitag vorlegten Bericht eines Sachverständigenausschusses zur Wirksamkeit bisheriger Schutzmaßnahmen sagte der Minister: “Unsere Pflicht, für verhältnismäßige gesetzliche Grundlagen zu sorgen und das zur Verfügung stehende Wissen zu nutzen, sowie der Respekt vor diesem Evaluationsgremium gebieten es, dass wir jetzt erst mal diesen Bericht auswerten. Dann schauen wir weiter.”
Nach seiner Ansicht sind im dritten Corona-Jahr Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren jedoch nicht mehr verhältnismäßig. Laut der Evaluation habe die Maske in Innenräumen ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sie werde daher natürlich eine Rolle im Schutzkonzept für den Winter haben.
Sicher seien auch Impfungen gegen Corona wie gegen die Grippe ein wichtiges Element. Die Bundesregierung habe außerdem geplante Neuregelungen für bessere und aktuelle Daten etwa zu Bettenbelegungen in Kliniken auf den Weg gebracht.
Ländern fordern neues IfSG vor Sommerpause
Wegen der im Herbst erwarteten nächsten Corona-Welle hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Bund noch vor der Sommerpause ein novelliertes Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit weitgehenden Länderbefugnissen verlangt. “Man muss immer bedenken, das muss noch durch den Bundesrat und wir Länder wollen diesmal einbezogen werden”, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne als Konferenzvorsitzende am Freitag (1.7.) in Hamburg.
Nachdem nun die Stellungnahme des Sachverständigenausschusses, des Expertenrates der Bundesregierung und der Sieben-Punkte-Plan des Bundesgesundheitsministeriums vorliegen, verlangen die Ressortchefs der Länder neben Basismaßnahmen wie einer möglichen Maskenpflicht und Abstandsgeboten in Innenräumen auch die Möglichkeit einer Testpflicht.
Corona-Tests sollen etwa in Einrichtungen mit vulnerablen Personen, in Schulen oder Kitas angeordnet werden können. Auch sollen Hygienekonzepte verlangt werden können.
Schließungen möglichst verhindern
Im Falle einer ungünstigen Entwicklung der Corona-Pandemie sollen zudem Zugangsbeschränkungen erlassen und Personenobergrenzen festgelegt werden können. “Für uns ist ganz wichtig, wir wollen keine weiteren Schließungen”, sagte Grimm-Benne. Das gelte sowohl für Schulen und Kitas als auch für Veranstaltungen.
“Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen”, heißt es im GMK-Beschluss. Voraussetzung hierfür sei, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems unmittelbar bevorstehe oder schon eingetreten sei.
Mehr Klarheit bei Coronatests und -impfungen
Unzufrieden zeigten sich die Ministerinnen und Minister über die am Freitag in Kraft getretene Testverordnung des Bundes, wonach die Kosten für Corona-Tests nicht mehr übernommen werden. Die Ressortchefs forderten den Bund und die Kassenärztliche Vereinigung auf, umgehend nach einer Lösung zu suchen.
Die Gesundheitsminister forderten zudem alle befassten Gremien auf, rasch Empfehlungen zu weiteren Auffrischungsimpfungen abzugeben. “Nur wenn sichergestellt ist, dass flächendeckend allen Impfwilligen eine Impfung entweder durch die niedergelassene Ärzteschaft oder ergänzend durch Impfzentren oder Impfstellen verabreicht werden kann, wird die Impfkampagne im Herbst erfolgreich sein”, heißt es in dem Beschluss.
Quelle: dpa