Kompromiss zu Bürgertests„Ärztinnen und Ärzte sind die Gelackmeierten“

Die neuen Regeln bei Corona-Schnelltests führen zu Unmut in Hausarztpraxen: Denn während die KVen jetzt aus dem Schneider sind, haben Ärzte weiter das Nachsehen, kritisiert der Deutsche Hausärzteverband. Was die "Bürgertest-Bürokratie" in der Praxis bedeutet - von nötigen Nachweisen bis zu neuen Musterformularen.

Für Schnelltests gelten seit Juli in den Praxen neue Regeln.

Berlin. Für Hausärztinnen und Hausärzte, die Corona-Schnelltests anbieten, bleibt die in der neuen Corona-Testverordnung festgeschriebene Pflicht bestehen, den Anspruch auf einen “Bürgertest” mit vielfältigen, teils unübersichtlichen Nachweisen (s. Kasten unten) zu prüfen. Dass es hier keine Lockerungen für Praxen geben wird, geht aus einem Kompromiss hervor, den Bundesgesundheitsministerium und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gefunden haben und den der Deutsche Hausärzteverband scharf kritisiert.

Wichtig in der Praxis: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass sich Hausärztinnen und Hausärzte den Anspruch auf einen bezuschussten Schnelltest für drei Euro selbst schriftlich bestätigen sollen. “Wir verlassen uns ein Stück weit auf die Ehrlichkeit der Bürger”, sagte er am Dienstag (5. Juli) der Deutschen Presseagentur. Für Hausärztinnen und Hausärzte bedeutet das jedoch enormen Aufwand im Praxisalltag.

Der Deutsche Hausärzteverband übt daher abermals scharfe Kritik an der neuen Corona-Testverordnung, die seit 1. Juli gilt. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind aus dem Schneider, die Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind die Gelackmeierten“, kommentiert Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt am Dienstag (5.7.) die Einigung von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und KBV.

Diese hatten am Montagabend bekannt gegeben, dass sie für die ausgeweiteten Kontrollen der Corona-Teststellen einen Kompromiss gefunden haben. „An den Regeln zu den Bürgertests ändert sich nichts“, lautet in der Mitteilung allerdings die schlechte Nachricht für die Praxisteams.

“Bürokratiemonster bleibt”

Das „Bürokratiemonster“ bleibt also unverändert, bemängelt der Hausärzteverband. So werden Praxisteams etwa genötigt, eine Barkasse zu führen, um die Schnelltests mit Selbstbeteiligung abrechnen zu können. Darüber hinaus wird die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen deutlich mehr Zeit fressen.

„Diese Regelungen sind absurd, in der Praxis nicht durchführbar und belasten die sowieso schon sehr stark geforderten Hausarztpraxen noch weiter“, erklärt Weigeldt. Viele Praxen würden sich nun überlegen, ob sie weiter Schnelltests anbieten. Erste Stimmen aus der Praxis bestätigten zum Wochenbeginn, dass sie mit den neuen Auflagen wohl keine Tests mehr anbieten werden.

In der Tat nennt das Bundesgesundheitsministerium in einem FAQ eine Vielzahl an Nachweisen, die – je nach Anlass – kontrolliert (und dokumentiert) werden sollen.

KVen prüfen Akkreditierung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten vergangene Woche kritisiert, dass die umfassenderen Prüfungen nach der neuen Testverordnung für sie nicht möglich seien. Die Vergangenheit habe bereits gezeigt, dass Abrechnungsbetrug nicht verhindert werden konnte. Dies sei mit den noch detaillierteren neuen Vorgaben nun noch schwieriger, machte die KBV zuletzt deutlich.

Künftig sieht der mit dem BMG gefundene Kompromiss vor, dass die KVen weiterhin die Abrechnung der Teststellen abwickeln. Das heißt, sie prüfen die Akkreditierung der Teststellen sowie die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung.

Ordnungsamt kontrolliert

Nach der Auszahlung übermitteln die KVen die Daten der Testzentren an den Bund. Dieser prüft auf Auffälligkeiten und schaltet, wenn nötig, das kommunale Ordnungsamt ein. Die Ordnungsämter melden dann an die KVen zurück, ob und in welcher Höhe diese ausgezahlten Beträge zurückfordern müssen.

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