HessenTarifeinigung: Mehr Geld für Ärzte an Universitätskliniken

Gute Nachricht für die Ärzte an Hessens Unikliniken: Ihr Gehalt wird in zwei Stufen angehoben, oben drauf gibt es noch eine Einmalzahlung, so das Ergebnis der Tarifverhandlungen.

Wiesbaden. Die Ärzte an den hessischen Universitätskliniken erhalten mehr Geld. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 werde das Gehalt um 2,3 Prozent erhöht, teilte das Innenministerium in Wiesbaden am Dienstag (20. Februar) das Ergebnis der Tarifverhandlungen mit.

Es folgten weitere Erhöhungen um zwei Prozent zum 1. Juni 2018 sowie um ein Prozent zum 1. Januar 2019. Außerdem würden die insgesamt 1.300 Ärzte jeweils eine Einmalzahlung – je nach Entgeltgruppe – zwischen 642 und 1.273 Euro erhalten, zudem würden etwa Nachtarbeitszuschläge erhöht. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2019.

Quelle: dpa/lhe

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.