Videosprechstunde und Co.Spahn wirbt für Reform von Fernbehandlungsverbot

Im Mai soll der Deutsche Ärztetag das ausschließliche Fernbehandlungsverbot kippen. Im Vorfeld positioniert sich Gesundheitsminister Spahn – und die Hausärzte erinnern, was bei der Entwicklung neuer digitaler Versorgungsangebote nicht aus dem Blick rücken darf.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, Ärzten auch Fernbehandlungen von Patienten mit Hilfe digitaler Technik zu ermöglichen. „Ich bin dafür, Onlinebehandlungen zu erleichtern, auch bei der Erstbehandlung”, sagte der CDU-Politiker der „Thüringer Allgemeinen” (23. April). Telemedizin könne persönlichen Kontakt nicht ersetzen, daher werde es keinen Zwang dazu geben. „Wir würden lediglich den Alltag vieler Menschen leichter machen.” Bei vielen Arztbesuchen gehe es um einfache Klärungen. „Die kann man natürlich auch digital machen, durch eine Onlinesprechstunde.”

Eine mögliche Lockerung des Fernbehandlungsverbots ist ein Thema des Deutschen Ärztetags, der am 8. Mai in Erfurt beginnt. Bisher schreibt die Musterberufsordnung vor, dass Ärzte individuelle Behandlungen und Beratung nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien anbieten dürfen. Auch bei telemedizinischen Verfahren muss ein Arzt Patienten demnach „unmittelbar” behandeln.

Entscheidend: potenzieller Bürokratie-Abbau in der Praxis

Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes haben bei ihrer jüngsten Versammlung am Samstag (21. April) einen Antrag verabschiedet, der klarstellt, dass eine Reform des Fernbehandlungsverbots die Abläufe in der Praxis im Blick behalten müsse. „Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, bei einer möglichen Reform (…) sicherzustellen, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt auch zukünftig die Regel bleibt”, heißt es in dem von den Delegierten einstimmig verabschiedeten Antrag. „Ausnahmen, bei denen auch ohne vorherige persönliche Konsultation eine ärztliche Leistung per Fernbehandlung erbracht werden, müssen klar definierten Regeln unterliegen.”

Diese seien insbesondere mit Blick auf einen potenziellen Bürokratie-Abbau in der Praxis geprüft werden. Denn: Eine qualitativ hochwertige Fernbehandlung bedeute nicht automatisch eine Zeitersparnis für den Hausarzt, heißt es in der Begründung.

Chance für den ländlichen Raum

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) begrüßte Spahns Positionierung mit Blick auf ländliche Räume: „Die Videosprechstunde mit dem Arzt kann eine Busfahrt in die nächste Stadt ersparen und kann ein Teil der medizinischen Versorgung vor Ort sein.”

Patienten in Stuttgart und Tuttlingen können sich bereits telemedizinisch beraten und behandeln lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg startete nach eigenen Angaben als erste KV in Deutschland ein solches Projekt – bislang allerdings nur in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen. Die Landesärztekammer Schleswig-Holstein hingegen erlaubt nicht länger nur Modellprojekte. Als erste Kammer wurde auch die Berufsordnung entsprechend geändert.

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