EditorialNutzen bleibt oft auf der Strecke

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

“cui bono? Wem nützt das?”, frage ich mich zuletzt öfter. Viele Vorhaben zielen darauf, Patienten besser zu versorgen. Kommen sie in der Praxis an, ist dieser Nutzen aber häufig unterwegs verloren gegangen. Nehmen wir die Debatte um die Sprechzeiten: Laut Koalitionsvertrag sollen Ärzte künftig 25 Stunden Sprechzeit pro Woche für GKV-Versicherte anbieten. Das stößt auf heftige Kritik, zeigt unsere Umfrage. Bedenklich sollte Politiker stimmen, dass viele Hausärzte fürchten, dass sich die Versorgung verschlechtert, etwa weil sie weniger Zeit für Hausbesuche hätten. Statt die Sprechzeit auszudehnen, sollten wir Patientenströme besser steuern oder die Bürokratie für Ärzte abbauen. So bliebe Ärzten tatsächlich mehr Zeit für Patienten.

A propos Bürokratie: Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wächst der Aufwand für Dokumentation in den Praxen jetzt deutlich. Wem nützt das? Patienten sollen besser überblicken, wer ihre Daten verarbeitet. Das ist wichtig, keine Frage. Die Kehrseite: Neben der “Dokumentation im Hintergrund” werden Praxen vorübergehend wohl mehr Zeit bei der Anmeldung oder zur Aufklärung von Patienten einplanen müssen. Patienten werden sich durch Infoflyer, Verzeichnisse, Datenschutzhinweise im Web sowie Einwilligungserklärungen wühlen – und das nicht nur bei einem Arzt. Die gewünschte Transparenz könnte im Datenwust enden.

Auch beim jüngsten Beschluss des Bewertungsausschusses fragt man sich gerade: Wem nützt das? Vor der Antibiotikaverordnung soll ab Juli eine Diagnostik erfolgen. Der Gesetzgeber wollte so den unnötigen Einsatz von Antibiotika senken. Im Sinn hatte er, “(Schnell-)Diagnostika” wie “Point-of-care-Tests” nach EBM zu vergüten. Der Bewertungsausschuss schafft nun aber neue Ziffern fürs Speziallabor, etwa Procalcitonin-Test und MALDI-TOF-Massenspektrometrie. Aufs Ergebnis müssten Patienten und Ärzte oft mindestens einen Tag warten. Das sei “im normalen Praxisbetrieb nicht handhabbar”, kritisiert Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands.

Allzumal gibt es für viele Fälle mit CRP-Tests eine schnellere Alternative. Auf Nachfrage verweist der GKV-Spitzenverband darauf, dass man den CRP-Test mit der 32128 EBM abrechnen kann. Bekanntlich wird er aber deswegen sparsam eingesetzt, weil die Bewertung mit 1,15 Euro nicht einmal die Kosten für die Reagenzien deckt. Wer von den neuen Leistungen profitiert, steht für Weigeldt fest: Die KBV sei “vor der Labor-Lobby eingeknickt”.

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Um Ihnen die Umsetzung der Datenschutzvorgaben zu erleichtern, stellen die Landeshausärzteverbände ihren Mitgliedern kostenfrei zahlreiche Mustervorlagen zur Verfügung! Zudem unterstützen wir Sie bei der Laborreform: Mit dem neuen Labor-Spicker behalten Sie alle Ausnahmeziffern im Blick, um sich den Wirtschaftlichkeitsbonus zu sichern.

Hierbei bleibt der Nutzen nicht auf der Strecke, hofft Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”

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