Münster. Der sogenannte „Münsteraner Kreis“ will die Zusatzweiterbildung „Homöopathie“ abschaffen. „Homöopathie ist eine unwissenschaftliche Heilslehre“, heißt es in einem Memorandum, das die Gruppe von Ethikern, Medizinern und Juristen am Freitag (9. März) in Münster veröffentlicht hat. Der 121. Deutsche Ärztetag solle die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ daher „ersatzlos streichen“. Dies sei „dringend geboten“.
Laut der letzten Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK) für 2016 besitzen deutschlandweit 7038 Mediziner diese Zusatzweiterbildung. 5807 von ihnen sind als Ärzte tätig, darunter 4582 als Niedergelassene.
Die Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) steht auf der Tagesordnung des diesjährigen Ärztetags (TOP VIII), der vom 8. bis 11. Mai in Erfurt tagt. Dies sei eine gute Gelegenheit darauf hinzuweisen, „dass einige Zusatzbezeichnungen der wissenschaftlichen Medizin widersprechen“, so die Gruppe um die Münsteraner Medizinethikern Prof. Dr. Bettina Schöne‐Seifert. Besonders die Homöopathie stehe dem „fundamental entgegen“.
DZVhÄ: “Garant sicherer Versorgung”
In dem Memorandum heißt es etwas spöttisch: „Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus wäre es … ebenso gerechtfertigt, eine Zusatzbezeichnung ‚Gesundbeten‘ für die ‚Kompetenz‘ zu vergeben, welche Gebete zu welchen Heiligen bei welchen Krankheiten zur Anwendung kommen sollen.“ Dass Teile der Ärzteschaft überhaupt Homöopathie anbieten, widerspreche „bereits jedem wissenschaftlichen Anspruch an das ärztliche Handeln“.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) nannte die Zusatzbezeichnung Homöopathie in einer ersten Reaktion hingegen einen „Garanten für eine gute und sichere Versorgung der Patienten“. Homöopathisch tätige Ärzte würden sich „zur Wissenschaftlichkeit“ bekennen. Homöopathie werde nicht nur „seit über 200 Jahren erfolgreich angewendet“, sondern auch von Patienten gefordert.
Der „Münsteraner Kreis“ hatte bereits im vergangenen August für Schlagzeilen gesorgt, als er die Abschaffung des Heilpraktikerwesens forderte. Auch der 120. Ärztetag hatte sich 2017 in Freiburg für schärfere Rechtsgrundlagen für Heilpraktiker ausgesprochen, damit deren Tätigkeit „keine Gefährdung für Patienten darstellt“ (Ib-89).