MedizinstudiumMasterplan steht – unter Vorbehalt

Am Freitag haben Bund und Länder nun doch noch den Masterplan Medizinstudium 2020 verabschiedet. Doch die strittige Frage der Finanzierung bleibt vage.

Er steht, aber auf wackligen Beinen: Am Freitag haben Bund und Länder nun doch noch den Masterplan Medizinstudium 2020 (http://hausarzt.link/hXvdt) verabschiedet. Damit bekennen sich die Politiker dazu, die Allgemeinmedizin im Studium zu stärken und das Medizinstudium insgesamt mehr an der praktischen Versorgung auszurichten. Die Frage der Finanzierung bleibt aber nach wie vor ungewiss.

Denn die vollständige Umsetzung der Maßnahmen „steht unter Haushaltsvorbehalt”, heißt es in dem zwölfseitigen Dokument. Zusätzliches Geld will man möglichst nicht investieren – Bund und Länder verpflichten sich, die Maßnahmen „soweit wie möglich mit den gegebenen Mitteln” zu realisieren. „Allen Beteiligten ist klar, dass es einen zusätzlichen Finanzbedarf geben wird”, kommentiert Prof. Eva Quante-Brandt, Gesundheitssenatorin von Bremen und aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK). Erst vor zwei Wochen hatten die Kultusminister der Länder aus diesem Grund ihre Zustimmung noch verweigert – über die im Masterplan vorgesehenen Maßnahmen bestand seit langem Einigkeit.

Länder sehen Bund in der Pflicht

Nun soll eine Expertenkommission die Reform einschließlich der Kostenentwicklung begleiten. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge wird Prof. Monika Harms ehemalige Generalbundesanwältin dieses Gremium leiten. Erst wenn die finanziellen Folgen und die Auswirkungen auf die Studienplatzsituation ermittelt sind, könne man abschätzen, wie viel zusätzliche Mittel zur Finanzierung nötig sind, heißt es im Masterplan.

GMK-Vorsitzende Quante-Brandt forderte, dass sich der Bund angemessen an der Finanzierung beteiligt. Sie begrüßte zugleich, dass der Bund über die finanzielle Lage der Unikliniken weiter beraten wird. Stellvertretend für die Kultusminister sieht Ulrich Steinbach aus Baden-Württemberg bei der Finanzierung auch die „für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger” in der Pflicht – also in erster Linie die gesetzlichen Krankenkassen.

„Wenn die notwendigen Mittel nicht bereitgestellt werden, wird die Bevölkerung die Rechnung in einigen Jahren teuer bezahlen müssen”, kommentierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, den Masterplan. Eine umfassende Finanzierung sei die Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen auch wirklich in der Praxis greifen. Nur so sei es möglich, die hausärztliche Versorgung deutschlandweit zu sichern. Er lobte aber auch, dass Gesundheitsminister Gröhe und Forschungsministerin Wanka Wort gehalten haben.

Immerhin: An vielen Stellen benennen die Politiker die wichtige Rolle der Allgemeinmediziner für eine koordinierte Zusammenarbeit innerhalb der ärztlichen Versorgung. Darüber hinaus beschreiben sie Kompetenzen der Hausärztinnen und Hausärzte: Langzeitversorgung chronisch Kranker, Umgang mit Multimorbidität, gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen, Hausbesuche, Familienmedizin und die Versorgung in Alten- und Pflegeheimen könne nur die Allgemeinmedizin an Studierende vermitteln. Gerade der letzte Aspekt ist interessant: Widerspricht er doch der aktuellen Entwicklung, dass einige Ärztekammern und die Kassenärztliche Bundesvereinigung versuchen, den Hausärzten die Kompetenz zur Versorgung geriatrischer Patienten abzusprechen.

Der Masterplan sieht absichtlich vor, dass die Zahl der Studienplätze nicht steigt. Es steht aber den Ländern frei, an ausgewählten Hochschulen zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe von GMK und KMK soll die Entwicklung der Studienplätze im Blick behalten, einen ersten Bericht soll sie 2020 vorlegen. Bundesärztekammer-präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery hält mehr Studienplätze für unbedingt erforderlich. Er kritisierte, dass der Masterplan in einigen wichtigen Punkten nur vage bleibt.

Der Masterplan im Überblick:

  • Die Allgemeinmedizin wird Prüfungsfach im dritten Staatsexamen.
  • Das Praktische Jahr (PJ) umfasst künftig vier Quartale. Davon müssen Studierende je eines in der Chirurgie und Inneren Medizin absolvieren. Von den beiden Wahlquartalen muss eines in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung stattfinden. Wählen Studierende dabei die Allgemeinmedizin, werden sie automatisch in ihrem zweiten Wahlfach im Staatsexamen geprüft. Verbringen sie kein Quartal in der Allgemeinmedizin, wird eines der Wahlfächer als viertes Prüfungsfach ausgelost.
  • An allen medizinischen Fakultäten werden Lehrstühle für Allgemeinmedizin eingerichtet. So soll die Ausbildung wissenschaftlich qualifiziert erfolgen. Das Bundesforschungsministerium wird Netzwerke von Forschungspraxen fördern, um eine stabile Infrastruktur für die allgemeinmedizinische Forschung zu schaffen.
  • Die Studieninhalte sollen einen stärkeren Praxisbezug aufweisen und die Allgemeinmedizin ab dem ersten Semester bis zum Ende einbinden (z.B. wiederkehrende Hospitationen, Praktika, Mentoring-programme etc.). Das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin bleibt bestehen. Allerdings kann künftig die Pflichtfamulatur in der Hausarztpraxis entfallen. Darüber hinaus sollen Lehrveranstaltungen mit anderen Gesundheitsfachberufen stattfinden.
  • Neben der Abiturnote sollen Hochschulen die Studienbewerber künftig noch nach zwei weiteren Kriterien auswählen. Dabei sollen besonders soziale und kommunikative Fähigkeiten zählen, genauso wie eine Ausbildung, Tätigkeit oder ehrenamtliches Engagement in einem medizinischen Beruf.
  • Die Länder können in Zukunft Medizinstudienplätze auch über eine Landarztquote vergeben: Droht eine ärztliche Unterversorgung, können sie bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber vergeben. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden das Studium abzuschließen, sich zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterzubilden und danach hausärztlich in einer unterversorgten Region für bis zu zehn Jahre tätig zu sein. Bei einem Bruch sollen Sanktionen greifen.
  • Das Medizinstudium soll stärker ärztliche Kompetenzen vermitteln. Grundlage dafür ist der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog (NKLM), den eine Kommission von Bund und Ländern weiterentwickeln soll. Dieser wird dann verbindlich in der Approbationsordnung für Ärzte verankert.
  • Bei Studien- und Prüfungsinhalten sollen Redundanzen abgebaut werden, um die Prüfungsinhalte zu reduzieren. Dabei kommen auch die zu erbringenden Leistungsnachweise und die Notenpflicht unter die Lupe. Künftig sollen Medizinstudierende auch besser wissenschaftlich ausgebildet werden, hierzu wird ein Leistungsnachweis verpflichtend. Das IMPP wird die staatlichen Prüfungen einheitlich gestalten, unter anderem sollen mehr Prüfungen nach OSCE (Objective Structured Clinical Examination) erfolgen, um praktisch-klinische Fähigkeiten zu testen.
  • Die kommunikativen Fähigkeiten der Studierenden soll besser geschult werden. Hierzu sollen die Hochschulen das Mustercurriculum „Nationales longitudinales Kommunikationscurriculum in der Medizin” umsetzen und spezielle Prüfungen entwerfen.
  • Die Fakultäten sollen neue Lehrpraxen und Lehrkliniken besonders in ländlichen Regionen rekrutieren und sie in die Ausbildung der Studierenden einbinden.
  • Das BMG wird eine Informationsplattform aufbauen, die Ausbildungs- und Fördermöglichkeiten zusammenstellt. Zudem sollen Hochschulen die Studierenden mehr über Ausbildungsmodelle und Kooperationen mit Lehrpraxen und -kliniken auf dem Land informieren.
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