HessenKV und Kassen legen Disput um Gesamtvergütung bei

Gute Nachricht für Hessens Hausärzte: Die Gesamtvergütung steigt für 2017 um 59 Millionen Euro gegenüber 2016. Nach sehr schwierigen Verhandlungen sprechen nun Kassen und Kassenärztliche Vereinigung von "Honorarsicherheit" für 2013 bis 2018. Jubel bleibt aber aus.

Frankfurt/Main. Im Streit um die Honorare für Ärzte und Psychotherapeuten in Hessen hat es eine Einigung gegeben. Krankenkassenverbände und Kassenärztliche Vereinigung (KV) verständigten sich nach eigener Angabe auf ein bis Ende 2018 gültiges Modell – ohne dass eine Entscheidung durch das Schiedsamt nötig wurde, wie sich zwischenzeitlich abgezeichnet hatte.

Die Einigung sieht unter anderem eine Steigerung der Gesamtvergütung für das Jahr 2017 von 59 Millionen Euro vor im Vergleich zu 2016. Ein Teil davon soll die “hausärztliche und fachärztliche Grundversorgung” fördern, teilt die KV mit. Der Deutsche Hausärzteverband sieht eine solche Etablierung einer „fachärztlichen Grundversorgung” äußerst kritisch und hat in der Vergangenheit wiederholt vor entsprechenden Schritten gewarnt.

Der KV schwebe vor, dass für die Ärzte über allgemeine Steigerungen hinaus “punktuelle Verbesserungen”, etwa beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst, erzielt werden können, erklärte Vize-Vorstandsvorsitzender Dr. Eckhard Starke auf Anfrage von “Der Hausarzt”. Die Details müssten noch ausghandelt werden. “Wir werden jedoch darauf achten, dass ,unter dem Strich’ die hausärztliche und die fachärztliche Versorgungsebene gleichermaßen von dem Honorarabschluss profitieren werden.”

“Äußerst vorteilhaft” für hessische Ärzte

“Wir haben gemeinsam ein Paket geschnürt, mit dem beide Seiten leben können”, sagten die beiden KV-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Starke am Mittwoch (7. März) in Frankfurt. Die Einigung verhindert vor allem den erneuten Gang vors Schiedsamt, betont die KV.

Starke lobt das Ergebnis aus zwei Gründen: Einerseits steige der budgetierte Teil der Gesamtvergütung – nicht zuletzt wegen der Umsetzung der Konvergenzregelung – “deutlich über den durch den Bewertungsausschuss vorgegebenen Rahmen hinaus”. Zum anderen sei das Ergebnis für die hessischen Vertragsärzte auch deshalb “äußerst vorteilhaft”, weil durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2017 zum hessischen Punktwertzuschlag auch die Honorarverteilung der Jahre 2013 bis 2016 in Frage stand. “Deshalb war es uns wichtig, das Risiko etwaiger Rückzahlungen, die im Raum standen, für unsere Mitglieder zu bannen.”

Verhaltene Stimmung nach hohen Forderungen?

Im Juni vergangenen Jahres hatten die Ärzte die Honorarverhandlungen zuletzt für gescheitert erklärt und den Anruf beim Schiedsamt vorbereitet. Die verhaltene Stimmung nach der nun getroffenen Einigung lässt sich möglicherweise mit den damals laut gewordenen Forderungen erklären: Laut KV waren – wie zuletzt gefordert – 300 Millionen Euro Plus nötig, um bundesweit ins Mittelfeld der Honorare zu rücken. Demgegenüber stand das Angebot der Kassen: eigenen Angaben zufolge “deutlich über 40 Millionen Euro” Plus zum Vorjahr (2,6 Milliarden Euro).

Nichtsdestotrotz betonen beide Seiten nun Erleichterung. Es bestehe nun “Honorar- und Rechtssicherheit sowohl für die Jahre 2013 bis 2016 als auch bis Ende 2018”, heben KV wie Kassen hervor. Eine Entscheidung durch das Schiedsamt war nicht mehr notwendig.

Honorare für 2014 bis 2016 standen auf der Kippe

Die Neuverhandlungen waren auch notwendig geworden, weil das Bundessozialgericht Ende November die Honorarvereinbarung für das Jahr 2013 in Teilen beanstandet hatte (Az. B 6 KA 42/16 R). Die Entscheidung des Bundessozialgerichts hätte sich laut KV auch auf die Jahre 2014 bis 2016 ausgewirkt, weswegen sich die aktuellen Verhandlungen auch für 2017 schwierig gestaltet hätten.

2013 hatte das Schiedsamt den regionalen Punktwert gegenüber dem Orientierungswert um 1,1 Prozent erhöht. Die Krankenkassen waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht. Das Bundessozialgericht gab ihnen im November recht. So habe das Schiedsamt seine Entscheidung „nicht auf geeignete Anknüpfungstatsachen”gestützt, hieß es. Etwa seien zu Arbeits- und Personalkosten herangezogene Daten aus dem Jahr 2008 und ließen keine Rückschlüsse auf die Entwicklung von 2012 bis 2013 in Hessen zu.

Die nun vorliegende Einigung betrifft den Angaben zufolge rund 12.000 Ärzte und Psychotherapeuten in Hessen.

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