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ZentralregisterKritik an Abtreibungsliste

Ärzte dürfen öffentlich machen, wenn sie Abtreibungen durchführen. Die von der Bundesärztekammer veröffentlichte zentrale Liste erntet dennoch zunächst einmal Kritik.

Berlin. An einer neuen offiziellen Liste mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, wird kurz nach dem Start Kritik laut. Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen seien gerade einmal drei Praxen gelistet, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, am Dienstag. „Ungewollt schwangeren Frauen in Not hilft das nicht.“ Ob Ärztinnen und Ärzte sich auf eine bundesweite Liste setzen lassen wollten, sei ebenfalls fraglich.

87 Einträge

Die Bundesärztekammer hatte am Montag eine Liste online gestellt, die Teil der umstrittenen Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist. Die Übersicht umfasst vorerst 87 Einträge von Arztpraxen und anderen Einrichtungen. Darunter sind 56 in Berlin, 26 in Hamburg und neben drei Praxen in Nordrhein-Westfalen zwei in Hessen, wie auch die „Tageszeitung“ („taz“/Mittwoch) berichtet.

Der Bundestag hatte im Februar einen Kompromiss der großen Koalition zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Ärzte dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen – weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt.

Möglicherweise unvollständig

Eingeführt wurde mit der Reform auch, dass die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führt, die Abtreibungen vornehmen. Sie soll monatlich aktualisiert werden. Ärzte können eine Aufnahme in die Liste beantragen. Da dies freiwillig ist, sei die Liste „möglicherweise nicht vollständig“, erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die die Übersicht ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Quelle: dpa

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