Gütersloh/Berlin. In deutschen Krankenhäusern werden laut einer Studie Mindestvorgaben für eine gewisse Erfahrung mit bestimmten Operationen teils nicht eingehalten. Nach einer Auswertung für 2017 nahmen 458 von 1152 Kliniken (39,7 Prozent) solche OPs vor, obwohl Mindestfallzahlen nicht erreicht wurden, wie die Bertelsmann-Stiftung am Montag (3. Juni) mitteilte. Dabei gibt es regionale Unterschiede nach Bundesländern und auch nach den Eingriffen, um die es geht.
Erreichen in Bremen 62,5 Prozent der Kliniken die vorgegebenen Mindestmengen nicht und in Brandenburg 56,7 Prozent, trifft das in Mecklenburg-Vorpommern nur auf 29,2 Prozent zu, in Baden-Württemberg auf 30,7 Prozent.
Darüber hinaus werden die Mindestmengen seltener eingehalten, wenn die Operation komplexer ist. Ein Beispiel: Von 378 Kliniken, die 2017 komplexe Operationen an der Speiseröhre vorgenommen haben, erreichten laut Studie 198 (52,4 Prozent) die Mindestmenge von zehn Fällen pro Jahr nicht.
Für bestimmte planbare Operationen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens Mindestmengen festgelegt, die eine hohe Behandlungsqualität absichern sollen. Dies sind etwa beim Einsatz künstlicher Kniegelenke 50 Fälle pro Jahr. Von den Vorgaben sind Ausnahmen möglich. Für die Analyse werteten das Science Media Center und das Projekt “Weisse Liste” der Bertelsmann-Stiftung den Angaben zufolge Qualitätsberichte der Kliniken aus.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, wenn solche OPs unterhalb der Mindestmengen durchgeführt würden, lägen häufig zulässige Ausnahmen oder Notfallsituationen von Patienten vor. Zum Teil handele es sich auch nur um geringfügige Unterschreitungen. Die DKG schlägt daher “Korridore” vor, die eine Teilnahme der Kliniken an der Versorgung ermöglichten.
Mit Material von dpa