Celle. Die Krankenkasse muss einem Patienten ohne Deutschkenntnisse nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keinen Dolmetscher für Arztbesuche und Behandlungen bezahlen. Auch wenn der Arzt die Hilfe eines Dolmetschers befürworte oder anordne, könne diese nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, urteilte das Gericht in Celle in einem am Donnerstag (22. März) veröffentlichten Urteil (AZ: L 4 KR 147/14). Abrechnungsfähig seien nur Behandlungen, die der Arzt selber ausführe sowie Tätigkeiten von Hilfspersonen, die unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählten.
Im konkreten Fall hatte ein inzwischen gestorbener Blutkrebspatient aus Serbien bei Arztbesuchen, Strahlentherapien und Behördengängen in Hannover einen vereidigten Dolmetscher in Anspruch genommen. Die entstandenen Kosten von 4.900 Euro stellte der Dolmetscher der Krankenkasse mit der Begründung in Rechnung, dass die medizinische Versorgung ohne die Übersetzung gefährdet gewesen wäre und daher auch vom Arzt als notwendig befürwortet worden sei. Das Gericht gab nun der Krankenkasse Recht, die eine Kostenübernahme ablehnte.
Quelle: dpa/lni