Sprachbarriere in der PraxisKasse muss Patienten keinen Dolmetscher zahlen

In der Versorgung von Patienten mit Migrationshintergrund stehen Ärzte immer wieder vor Verständigungsproblemen. In Niedersachsen wurde jetzt jedoch entscheiden: Die Kasse muss keinen Dolmetscher stellen.

Celle. Die Krankenkasse muss einem Patienten ohne Deutschkenntnisse nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keinen Dolmetscher für Arztbesuche und Behandlungen bezahlen. Auch wenn der Arzt die Hilfe eines Dolmetschers befürworte oder anordne, könne diese nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, urteilte das Gericht in Celle in einem am Donnerstag (22. März) veröffentlichten Urteil (AZ: L 4 KR 147/14). Abrechnungsfähig seien nur Behandlungen, die der Arzt selber ausführe sowie Tätigkeiten von Hilfspersonen, die unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählten.

Im konkreten Fall hatte ein inzwischen gestorbener Blutkrebspatient aus Serbien bei Arztbesuchen, Strahlentherapien und Behördengängen in Hannover einen vereidigten Dolmetscher in Anspruch genommen. Die entstandenen Kosten von 4.900 Euro stellte der Dolmetscher der Krankenkasse mit der Begründung in Rechnung, dass die medizinische Versorgung ohne die Übersetzung gefährdet gewesen wäre und daher auch vom Arzt als notwendig befürwortet worden sei. Das Gericht gab nun der Krankenkasse Recht, die eine Kostenübernahme ablehnte.

Quelle: dpa/lni

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.