Parität in der GKVKabinett beschließt Milliarden-Entlastung für Versicherte

Krankenversicherungsbeiträge werden künftig zur Hälfte von Arbeitgebern getragen - zur Freude der Versicherten. Am Mittwoch hat das erste Gesetz von Gesundheitsminister Spahn das Bundeskabinett passiert. Davor musste er jedoch noch zurückrudern.

Berlin. Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollen im kommenden Jahr von Beitragsentlastungen in Milliardenhöhe profitieren. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (6. Juni) beschlossen hat. Ab 1. Januar 2019 sollen auch die derzeit allein von den Mitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet – im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen.

Spahn sprach von einem “guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland”. Insgesamt entlaste das Gesetz die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro im Jahr. Auch Selbstständige mit geringen Einnahmen würden entlastet.

Seit 2015 setzt sich der Gesamtbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die die Kassen für sich festlegen, zahlen die Mitglieder bisher alleine.

Zwischenzeitlich zurückgerudert

Zuvor hatte Spahn seine umstrittenen Pläne für einen Zwangsabbau hoher Finanzreserven bei gesetzlichen Krankenkassen jedoch abgeschwächt. Nach einem geänderten Entwurf soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen erfolgt ist. Die Regelung ist Teil des sogenannten GKV-Versichertenentlastungsgesetzes.

Mit seinen weitergehenden Plänen für einen Abbau von Reserven bei Kassen mit großem Finanzpolster war Spahn beim Koalitionspartner SPD, aber auch in der Union auf Widerstand gestoßen. Die SPD hatte den nicht im Koalitionsvertrag stehenden Vorstoß abgelehnt, weil Geld für Pflege-Verbesserungen gebraucht werde und bald wieder höhere Beiträge drohen könnten. Spahn hatte darauf gepocht, dass dennoch Spielraum für Beitragssenkungen vorhanden sei. Laut Entwurf wären ab 2020 Senkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich.

Kassen atmen auf

Für den nun verabschiedeten Gesetzesentwurf gab es weitgehend positive Reaktionen. Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßten die Änderungen. “Es ist gut, dass jetzt keine kurzfristigen Maßnahmen zur Zwangsabsenkung von Zusatzbeiträgen mehr geplant sind”, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. Aber auch für die Zukunft gelte, dass eine Krankenkasse im Wettbewerb die Entscheidung über den Zusatzbeitragssatz am besten selbst treffe.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) sieht die angekündigte Entlastung der gesetzlich Krankenversicherten als überfälligen Schritt. Es sei gut, dass Arbeitgeber und Versicherte die Beiträge zu gleichen Teilen tragen, betonte Golze am Mittwoch in Potsdam. Wichtig sei auch, die Belastung der Selbstständigen mit geringem Einkommen deutlich zu senken. Die Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen sollten zudem für bessere Kassenleistungen verwendet werden, betonte Golze. Zu oft müsse extra für ärztliche Leistungen und Medikamente gezahlt werden.

Mit Material von dpa

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