Gesundheitspolitik internationalIren stimmen über Verfassungsänderung zu Abtreibung ab

Dublin. Die Iren stimmen am Freitag (25. Mai) über die Streichung des Abtreibungsverbots in der Verfassung ihres Landes ab. Im katholisch geprägten Irland gilt eines der strengsten Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen in der Europäischen Union. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Selbst nach einer Vergewaltigung ist in Irland ein Schwangerschaftsabbruch untersagt. Das Gesetz war 2014 gelockert worden. Seitdem ist eine Abtreibung zulässig, wenn das Leben der Schwangeren bedroht oder sie selbstmordgefährdet ist.

Per Verfassungszusatz von 1983 sind ungeborene Kinder genauso in ihrem Recht auf Leben geschützt wie ihre Mütter. Das macht Kritikern zufolge Abtreibungen in dem Land faktisch unmöglich. Durch das Referendum soll dem Parlament die Möglichkeit gegeben werden, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren. In Meinungsumfragen lagen die Befürworter einer Gesetzeslockerung zuletzt vorne. Zehntausende im Ausland lebender Iren sollen Berichten zufolge für das Referendum in ihre Heimat gereist sein.

Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 23 Uhr MESZ geöffnet. Wahlberechtigt sind rund 3,2 Millionen Menschen. Auf einigen abgelegenen Inseln im Westen des Landes begann die Abstimmung bereits am Donnerstag.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.