HauptstadtkongressGesundheitsakte konform mit neuem Datenschutz?

Der Hauptstadtkongress rückt in diesem Jahr die Digitalisierung in den Fokus – und ihre Auswirkungen in der Praxis. DAK-Chef Storm macht dabei Klarstellungen zur Gesundheitsakte, während Gesundheitsminister Spahn ein neues Gesetz in Sachen Big Data in Aussicht stellt.

Berlin. Die Digitalisierung – und als ein Baustein die elektronische Gesundheitsakte – wird das Arzt-Patienten-Verhältnis grundlegend verändern. Dabei beeinflusse die Akte „in keiner Weise” die Therapiehoheit der Ärzte. Sie wirke jedoch bedeutend auf den Informationsaustausch zwischen Arzt und Patient ein: „Patienten bekommen erstmals ein Instrument an die Hand, mit dem sie selbst in umfassender Weise über ihre medizinischen Daten verfügen können”, betonte Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK, am Mittwoch (7. Juni) beim Hauptstadtkongress in Berlin. Dies stärke die Selbstbestimmung der Patienten, ist er sich sicher.

Wichtig für Ärzte: „Die Datenabfrage durch den Patienten ist grundsätzlich keine Weiterleitung von personenbezogenen Daten an Dritte”, sagte Storm. Es handele sich vielmehr um eine Datenabfrage des Patienten als betroffene Person im Sinne der seit Ende Mai in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Bislang sind drei Lösungen elektronischer Gesundheitsakten auf dem Markt. So haben Anfang der Woche Woche die DAK und weitere gesetzliche und private Kassen „Vivy” vorgestellt, bereits zuvor hatten Techniker Kasse (TK) und AOK ihre Ansätze publik gemacht. Storm betonte am Mittwoch die Wichtigkeit, dass die Akten untereinander kompatibel seien – was spätestens dann relevant wird, wenn Versicherte die Kasse wechseln. Dafür stehe man im engen Austausch untereinander, aber auch mit dem Bundesgesundheitsministerium, betonte Storm. „Es kann nicht sein, dass wir im deutschen Gesundheitswesen 200 verschiedene Systeme haben, die nicht miteinander kompatibel sind.”

Die Hausärzte bringen sich in diese Prozesse aktiv ein. So hatten die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbands ihren Vorstand bei ihrer Frühjahrstagung im April beauftragt, den politischen Prozess, eine elektronische Patientenakte einzuführen, “weiter aktiv und konstruktiv zu begleiten und mitzugestalten”.

Welche Anwendungen werden GKV-Leistung?

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat zur Eröffnung des Kongresses, der die Digitalisierung in diesem Jahr als Leitthema gesetzt hat, Interoperabilität, Schnittstellenoffenheit und Datenschutz angemahnt. Allerdings müssten Zulassungsprozesse beschleunigt werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Derzeit sieht Spahn aufgrund komplizierter und unklarer Regulierungen im Zulassungsprozess große Unternehmen deutlich im Vorteil. Aber: „Unternehmen, kleine wie große, Menschen die Ideen haben, sollen Angebote entwickeln.”

Weiterer Knackpunkt sei die Erstattung im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens. Es gebe Digitalmedizinanbieter in Deutschland, deren größter Wachstumsmarkt im Moment in anderen Ländern liege, weil der Patient dort gewohnt sei, auch mal selbst zehn oder zwanzig Euro für einen schnellen Befund zu zahlen. „Und soweit du in Deutschland nicht in der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bist, ist deine Chance, wirklich wachsen zu können, in diesem schönen Land nicht gegeben.” Die Regierung überlege daher, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hier neue Aufgaben erhalten solle und wie ein zu schaffendes Datengesetz den Datenschutz reformieren könne, sodass die großen im Gesundheitswesen anfallenden Datenmengen besser genutzt werden könnten.

Hausärzte sollen Tipps zu Diabetes-Apps geben können

Standards müssten auch in Sachen Gesundheits-Apps her, erinnerte Nino Mangiapane, Leiter des Referats Grundsatzfragen eHealth im Ministerium. In einer Podiumsdiskussion am Mittwoch betonte er, dass ein aktuell zu erstellender fester Kriterienkatalog für solche Anwendungen ein erster Schritt für die Erstattungsmöglichkeit in der GKV sei. Auch in der Praxis sei das von Bedeutung, so Mangiapane: So müssten etwa Hausärzte in diabetologischen Schwerpunktpraxen Auskunft geben können, wenn ihre Patienten um Tipps zu geeigneten Blutzucker-Apps bitten.

Prof. Heinz Lohmann zeigte sich beim Hauptstadtkongress davon überzeugt, dass durch die einziehende Digitalisierung Ressourcen für das Arzt-Patienten-Verhältnis frei werden. „Wer mit seiner Nase im Dokumentationsbogen steckt, sein Ohr am Telefon hat, um mal eben schnell die einzelne Behandlung zu organisieren oder mit der Blutprobe über das Klinikgelände hastet, ist am falschen Ort”, sagte der Gesundheitsunternehmer am Dienstag.

 

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