Influenza-EmpfehlungEmpfehlung für Vierfachimpfstoffe sorgt für Trubel

Droht nach der aktuellen STIKO-Empfehlung zur Influenza-Impfung eine Zwei-Klassen-Medizin? Spekulationen verschiedener Publikumsmedien macht der G-BA nun den Garaus. „Der Hausarzt" hat alle Fakten rund um Hintergründe, aktuelle Evidenz und drohende Regresse zusammengeführt.

Nach der Veröffentlichung der neuen Influenza-Impfempfehlung spricht Prof. Josef Hecken klare Worte. Die Präzisierung der STIKO-Empfehlung sei „entgegen der Verlautbarung in manchen Medien kein tauglicher Ansatzpunkt für die Propagierung einer angeblich schlechteren Versorgung der GKV-Versicherten gegenüber PKV-Versicherten”, betont der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Mitteilung.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät zu quadrivalenten Influenza-Vakzinen als Standard für den Grippeschutz. Die entsprechende Veröffentlichung der Empfehlung im epidemiologischen Bulletin am 11. Januar 2018 entfachte ein breites Medienecho. Verschiedene Publikationen sprachen dabei auch von „zwei Klassen” bei der Versorgung mit Impfstoffen.

Verordnungsfreiheit nur bei Privatpatienten und Selbstzahlern

Denn bislang ist lediglich die geänderte wissenschaftliche Evidenz im Versorgungsalltag angekommen. Ob die Vierfachimpfstoffe auch dezidierte Kassenleistung werden, muss nun der G-BA entscheiden, dafür hat er drei Monate Zeit. Bislang haben Ärzte in der Regel nur bei Privatversicherten oder Selbstzahlern Verordnungsfreiheit zwischen tri- und tetravalenten Vakzinen. Bei gesetzlich Versicherten können sie oft nur in Ausnahmefällen die Vierfach-Vakzine verschreiben. Da Ärzte auch die Wirtschaftlichkeit bei Verordnungen berücksichtigen müssen, verschrieben sie bisher GKV-Versicherten zu mehr als 95 Prozent die Dreifachimpfung, zeigen Daten der Marktforscher von Insight Health.

In einem Online-Dossier hat „Der Hausarzt” alle Fragen, die dieses Spannungsfeld für Ärzte aufwirft, recherchiert: Unter hausarzt.link/stiko2017 erklärt etwa die stellvertretende STIKO-Vorsitzende Prof. Eva Hummers im Exklusiv-Interview, warum die Empfehlung zu einem denkbar überraschenden Zeitpunkt – auf dem Höhepunkt der Impfsaison – publiziert wurde. Laut STIKO-Modellrechnungen können pro Saison bis zu 380.000 influenzabedingte Arztkontakte und bis zu 1.800 Krankenhauseinweisungen vermieden werden, sagt Hummers.

Kein Anlass zu Spekulationen

Hecken verweist im laufenden Prozedere auf einen Blick in die Vergangenheit. Bislang habe der G-BA die Empfehlungen der STIKO in der „weit überwiegenden Anzahl der Fälle eins zu eins in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen”. Deshalb bestehe aktuell kein Anlass zu Spekulationen über eine Nichtumsetzung.

Das große Influenza-Dossier

Wie alles begann: Das steckt hinter der STIKO-Empfehlung, und warum sie für Verwirrung gesorgt hat.

Die große KV-Übersicht: Was Sie bei der Verordnung von Influenza-Impfstoffen beachten müssen.

Das sagt die STIKO-Vizevorsitzende: Prof. Eva Hummers spricht über das Rechenmodell, Rabattverträge und wie sie mit Unsicherheiten umgeht.

Der Evidenz-Check: Wie begründet die STIKO ihre Empfehlung? Und was gibt MEDLINE her? Wir haben die wesentlichen Aussagen zusammengefasst.

Drohen Lieferengpässe? Wir haben nachgefragt und nachgerechnet.

Auch der GKV-Spitzenverband wehrt sich gegen die aktuellen Berichte, die eine mangelnde Wirksamkeit der in dieser Saison flächendeckend eingesetzten Dreifachimpfungen aufgreifen. Nach der bisherigen Impfempfehlung „gibt es keine verbindliche Regelung, ob für die Impfung ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist”, erinnern die Kassen.Allerdings gelten in einigen Bundesländern noch bis 2019 Rabattverträge für trivalente Vakzinen. Viele Kassenärztliche Vereinigungen (KV) erinnern Ärzte zudem an das Wirtschaftlichkeitsgebot und spielen die Karte an die Krankenkassen zurück:

Es obliege ihnen, die veränderte Empfehlung möglicherweise früher zu berücksichtigen, sagt zum Beispiel die KV Sachsen. Eine Übersicht, was die KVen aktuell zur Verordnung von Influenza-Vakzinen sowie zur Vermeidung von Regressen raten, findet sich ebenfalls im Dossier unter hausarzt.link/stiko2017.

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