ArzneiverordnungenBarmer: Krätzefälle haben deutlich zugenommen

2017 wurden 60 Prozent mehr Arzneimittel gegen Krätze verordnet als im Vorjahr, meldet die Krankenkasse Barmer. Für Hausärzte gilt es, besonders ein Augenmerk auf Einrichtungen wie Pflegeheime oder Kindergärten zu haben.

Dresden. Bundesweit sind die Arzneiverordnungen gegen Skabies 2017 um 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, berichtet die Krankenkasse Barmer am Dienstag (13. März). Unter ihren Versicherten sei diese Zahl absolut von mehr als 38.100 auf mehr als 61.250 gewachsen. Die Barmer hat die Verschreibungen der Wirkstoffe Permethrin, Ivermectin und Benzylbenzoat ausgewertet. Eine Lokaltherapie mit Permethrin-Creme gilt in der Regel als Therapie der ersten Wahl.

Besonders stark hätten die Verordnungen in Schleswig-Holstein (+127 Prozent), Bremen (98 Prozent) und Rheinland-Pfalz (89 Prozent) zugenommen, teilt die Barmer mit. Ärzte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verschreiben die Mittel insgesamt am häufigsten, in Bremen, Saarland und Thüringen am seltensten. 

Die Häufigkeit der Skabies lässt sich in Deutschland nur schlecht abschätzen, da keine umfassende Meldepflicht besteht, darauf weist das Robert Koch-Institut (RKI) hin. Zuletzt hatte das RKI 2016 bei den Gesundheitsämter Meldefälle abgefragt, aber nur ein Drittel hatte darauf geantwortet. Demnach hätte es 2016 7.000 gemeldete Fälle gegeben, was dem RKI zufolge einer Inzidenz von sieben bis acht pro 100.000 Einwohner entspräche.

Ausbrüche in Einrichtungen melden

Skabies ist gemäß Infektionsschutzgesetz in Deutschland nicht meldepflichtig. Lediglich Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheimen, Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber oder Kindergärten müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn dort betreute Personen an Skabies erkranken oder der Verdacht darauf besteht. Um Ausbrüche in solchen Einrichtungen einzudämmen, hat das Robert Koch-Institut (RKI) ein Ablaufschema erstellt. 

Skabies-Milben werden bei engem, großflächigem Hautkontakt übertragen, der länger als fünf bis zehn Minuten dauert. Bei Händeschütteln, Begrüßungsküssen und Umarmungen besteht laut RKI in der Regel also keine Übertragungsgefahr. Bei einem Verdacht sollten Ärzte besonders die Hände auf mögliche Milben-Gänge untersuchen, hat Dermatologe Dr. Henning Lichtenstein den Allgemeinmedizinern beim IHF-Kongress in Mannheim geraten. Hier ließen sich die typischen Gänge oft am leichtesten finden.

Lieferengpass bei systemischer Therapie

Zudem betonte er, dass es wichtig ist, die Behandlung genau zu erklären: Außer Gesicht und Haaren müssten Patienten jeden Quadratzentimeter des Körpers eincremen. Oft breche die Erkrankung nämlich erneut aus, weil Betroffene sich nicht daran hielten. Alleinstehende bräuchten daher meist eine systemische Therapie, da sie den Rücken nicht flächendeckend selbst eincremen könnten, sagte Lichtenstein. Gemäß den Vorschriften der Kassenärztlichen Vereinigungen müsse aber vor der systemischen eine topische Behandlung erfolgen. Die systemische Therapie ist allerdings schon seit längerem aufgrund gestiegener Nachfrage nicht lieferbar, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll der Lieferengpass noch bis April 2018 anhalten.

In Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen sollen enge Kontakt­personen ohne Symptome möglichst zeitgleich mit Erkrankten behandelt werden, wenn durch sie das Risiko einer Wieder­ein­schlep­pung gegeben ist, schreibt das RKI. Dies gelte für enge Kontakt­personen, die längeren Haut-zu-Haut-Kontakt zu weiteren Personen haben, also etwa Pflegekräfte oder Betreuer in Kindertagesstätten.

Quelle: dpa/sn

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