Lipödem-BehandlungLiposuktion wird probeweise Kassenleistung

Es geht um schnellere Kosten-Entlastungen für tausende Patientinnen, die an Fettverteilungsstörungen leiden. Nach heftigem Krach zwischen dem Minister und dem Gemeinsamem Bundesausschuss ist jetzt doch eine Lösung da.

In Zukunft Kassenleistung: Lipödembehandlung

Berlin. Besonders schwer erkrankte Frauen soll das Absaugen von Körperfett bald von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Auf Anfrage von “Der Hausarzt” bestätigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag (25.1.), dass Patientinnen mit Stadium 3 diese Leistung ab 1. Januar 2020 zur Verfügung stehen soll.

Ein entsprechender Verfahrensvorschlag sei an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übersandt worden, sagte eine Sprecherin des G-BA. Vorgeschlagen wird, die Liposuktion für Frauen mit Lipödem im Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 befristet auf vier Jahre als Kassenleistung einzuführen. Anschließend soll unter Bezug auf die Ergebnisse der parallel verlaufenden Erprobungsstudie über die weitere Behandlung entschieden werden.

Bereits am Nachmittag hatte die Deutsche Presseagentur (dpa) von dem Vorhaben berichtet und sich dabei auf ein Schreiben des G-BA  an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bezogen.

Spahn, der nach seinem umstrittenen Vorstoß zur Lipödem-Behandlung stark in die Kritik geraten war, sprach von einer guten Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden. “Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen”, sagte er demnach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Insgesamt sind geschätzt bis zu drei Millionen Frauen von dieser Erkrankung betroffen.

Für Patientinnen mit den leichteren Stadien 1 und 2 soll eine mögliche Kostenübernahme nach Abschluss der Studie geprüft werden, heißt es im Brief des G-BA, der der dpa vorliegt. Hintergrund sei, die Leistung schnellstmöglich verfügbar zu machen. Dies sei angesichts ungeklärter Fragen zu Nutzen und Risiken aber nicht “in unbegrenztem Umfang” zu rechtfertigen. Für Eingriffe soll es daher auch besondere Dokumentationsvorgaben geben.

Der Vorschlag des G-BA soll eine Lösung in einem heftig entbrannten Streit bringen. Spahn hatte Mitte Januar Gesetzespläne angekündigt, den Weg für eine Kostenübernahme in dieser Sache per Rechtsverordnung seines Ministeriums freizumachen – und nicht wie üblich per Freigabe durch den G-BA. Dies hatte in der großen Koalition und der Branche massive Proteste ausgelöst. So warnte der G-BA vor einem “Weg in Beliebigkeit und Staatsmedizin”.

Das Ministerium will die Gesetzespläne nun angesichts des neuen Vorschlags ändern und die Regelung zu Fettverteilungsstörungen streichen. Dem G-BA sollen nach dpa-Informationen aber kürzere Fristen für künftige Bewertungsverfahren gesetzt werden. Werden sie nicht eingehalten, soll das Ministerium selbst entscheiden können.

Mit Material von dpa

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