Reform von Paragraf 219aÄrzte dürfen über Abtreibung informieren

Nach monatelanger Debatte hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen künftig leichter zugänglich sein sollen: Ärzte sollen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitergehende Infos müssen sie jedoch an Behörden und Ärztekammern verweisen.

Patientin und Arzt: Künftig dürfen Ärzte - etwa auf ihrer Homepage - erklären, dass sie Abtreibungen anbieten.

Berlin. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verabschiedet. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht eine Ergänzung des Paragrafen vor, um Schwangeren einen besseren Zugang zu Ärzten zu geben, die eine Abtreibung durchführen. Zugleich sollen die Ärzte eine größere Rechtssicherheit erhalten. Die Werbung für Abtreibung bleibt weiter strafbar.

Die Änderung von Paragraf 219a, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU lehnten ab. Nach monatelanger Debatte steht nun ein Kompromiss, der für Ärzte neue Handlungsoptionen öffnet.

Zwei bedeutende Änderungen für Ärzte

  • Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.
  • Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Diese soll auch die Möglichkeiten und Methoden umfassen und ständig aktualisiert werden.

Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden – bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.

Teil des Kompromisses ist auch eine Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen. Medienberichten zufolge erhält das Bundesgesundheitsministerium für die Untersuchung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 jeweils 1,25 Millionen Euro zusätzlich.

In seiner Ausgestaltung folgt der Gesetzentwurf damit der Grundidee des Deutschen Ärztetags. Dieser hatte sich im Mai nach einer hoch emotionalen, auf sehr hohem Niveau geführten Debatte gegen eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a ausgesprochen. Statt das darin festgehaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen, sollten neutrale Information, individuelle Beratung und Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen gestärkt werden, forderten die Delegierten.

Noch immer keine Rechtssicherheit für Mediziner?

Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können. Der vorliegende Entwurf bringe Ärzten zudem keine Rechtssicherheit, kritisierte Frauenärztin Dr. Nora Szász, die mit ihrer Kollegin Dr. Natascha Nicklaus vor dem Amtsgericht Kassel wegen Verstoßes gegen 219a angeklagt ist. Denn er verbiete weitere Information durch die Mediziner: “Wir dürfen nur sagen, dass wir es tun, aber mehr nicht.”

Trotzdem wollen die Kasseler Ärztinnen an der Formulierung auf ihrer Internetseite, für die sie Abtreibungsgegner angezeigt hatten, festhalten. Dort geben sie an, dass der Schwangerschaftsabbruch operativ oder medikamentös erfolgt. Ob das durch eine Gesetzesänderung gedeckt wäre oder zu einer Verurteilung führt, muss das Amtsgericht Kassel prüfen. Dort ist das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Laufendes Verfahren könnte eingestellt werden

Eine Änderung der Rechtslage würde sich auf den Prozess gegen die beiden Ärztinnen auswirken. “Hat ein Strafverfahren eine Tat zum Gegenstand, die auf Grund einer Gesetzesänderung nicht mehr strafbar ist, besteht die Möglichkeit, das Strafverfahren endgültig einzustellen”, sagte ein Gerichtssprecher. Dazu müsste das neue Gesetz allerdings erst in Kraft treten. Dass das Amtsgericht bis dahin auf neue Verhandlungstermine verzichtet, ist wahrscheinlich. Es hatte angekündigt, Entwicklungen abzuwarten, die sich aus dem Vorschlag der Bundesregierung ergeben.

Auch die wegen Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat die Einigung der Bundesregierung bereits kritisiert. “Frauen haben ein Recht auf Information und das ist weiterhin verboten. Das ist eine staatliche Zensur”, hatte sie erklärt. Hänel war vom Landgericht Gießen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. An ihrem Fall hatte sich die Debatte entzündet. Sie hat Revision eingelegt.

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.